EU Kommission: Beihilfeverfahren wegen EEG und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz eingestellt

Die Europäische Kommission hat am 22. Mai 2002 die noch offenen Beihilfeverfahren wegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 01. April 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 endgültig eingestellt.  Dies teilt das Bundeswirtschaftsministerium in einer Presseerklärung mit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits in seinem Urteil vom 13.3.2001 festgestellt, dass das bis 31.3.2000 geltende deutsche […]

Die Europäische Kommission hat am 22. Mai 2002 die noch offenen Beihilfeverfahren wegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 01. April 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 endgültig eingestellt.  Dies teilt das Bundeswirtschaftsministerium in einer Presseerklärung mit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits in seinem Urteil vom 13.3.2001 festgestellt, dass das bis 31.3.2000 geltende deutsche Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) keine Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags darstelle. Auch eine Abnahmepflicht für Öko-Strom, wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, verstoße nicht gegen das EU-Recht, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller erklärte hierzu, die Europäische Kommission habe die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. März 2001 zum deutschen Einspeise- und Vergütungssystem zugunsten regenerativen Stroms und der KWK-Stromerzeugung gezogen. „Die Entscheidung bedeutet einen großen Gewinn an Rechtssicherheit für den von uns eingeschlagenen erfolgreichen Weg zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung“, so Müller. Auch die SPD-Europaabgeordnete Mechtild Rothe begrüßt die Entscheidung: „Endlich hat auch bei der EU- Wettbewerbsbehörde die Vernunft gesiegt! Nun ist die Zeit von Rechtsunsicherheit für Investoren endlich vorüber und dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mit Hilfe des so erfolgreichen EEG steht nichts mehr im Wege.“

23.05.2002   Quelle: BMWi

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