Energieverbraucher: Beschwerde gegen EU-Binnenmarktrichtlinie Strom und Gas

Der Bund der Energieverbraucher e.V. und der Deutsche Naturschutzring (DNR) haben am 02.07.2002 bei der EU-Kommission in Brüssel eine Beschwerde gegen die mangelhafte Umsetzung der EU-Binnenmarktrichtlinie „Strom und Gas“ eingereicht.  Die Kommission wird aufgefordert, für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Strom- und Gasnetzen in Deutschland zu sorgen. Nur ein wirksamer Wettbewerb könne Verbraucher vor der Übermacht […]

Der Bund der Energieverbraucher e.V. und der Deutsche Naturschutzring (DNR) haben am 02.07.2002 bei der EU-Kommission in Brüssel eine Beschwerde gegen die mangelhafte Umsetzung der EU-Binnenmarktrichtlinie „Strom und Gas“ eingereicht.  Die Kommission wird aufgefordert, für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Strom- und Gasnetzen in Deutschland zu sorgen.

Nur ein wirksamer Wettbewerb könne Verbraucher vor der Übermacht der Netzmonopolisten schützen, erklärten die Beschwerdeführer. Durch überhöhte Netznutzungsentgelte hätten neue unabhängige Anbieter keine Chance und ein Wettbewerb sei daher unmöglich. Das stünde im klaren Widerspruch zu den EU-Richtlinien, so der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher e.V., Dr. Aribert Peters. Dezentrale, emissionsarme Energiesysteme hätten in diesem System keine Chance – zum Nachteil von Umwelt und Natur, betonte der Generalsekretär des Deutschen Naturschutzringes, Helmut Röscheisen.

Durch den fehlenden Wettbewerb entstünde den privaten Haushalten in Deutschland gravierender Schaden: Die Interessenvertretung der Energieverbraucher rechnet, dass echter Wettbewerb zur Senkung der überhöhten Strompreise führen würde. Die Preise für Tarifkunden könnten dann um zirka 30% gesenkt werden. Das bedeute eine Ersparnis von jährlich 6 Milliarden Euro. Im Gasbereich könnten die Tarif für Haushalte ebenfalls um rund 30% fallen, dies zöge eine Ersparnis von 3 Milliarden Euro jährlich nach sich. Diese Zahlen basieren auf den empirischen Preisunterschieden zwischen den Abnehmergruppen (Privatkunden; Industrie) und Schätzungen der erzielbaren Kostensenkungen, erläuterte der Bund der Energieverbraucher.

Auch in der Tendenz sei nicht zu erkennen, dass sich die Strommärkte dem Wettbewerb öffnen, kritisiert der Bund der Energieverbraucher. Im Gegenteil sei zu beobachten, dass durch zunehmende Unternehmenskonzentration in der Stromwirtschaft die jeweiligen Versorgungsgebiete der Letztverteiler gegenseitig respektiert werden und neue Anbieter erfolgreich vom Markt verdrängt würden. Keiner der neuen Stromanbieter habe das finanzielle Polster, um sich auf dem langwierigen Rechtsweg sein Recht um einen einzelnen Kunden zu erkämpfen. Daran änderten auch „kosmetische Versuche“ wie ein Bürgertelefon oder Clearingstellen nichts.

Der Text der Beschwerde kann im Internet abgerufen werden unter dem Punkt „Aktuelles“ im http://www.energienetz.de

04.07.2002   Quelle: Bund der Energieverbraucher e.V.

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