Einspeisevertrag keine Voraussetzung für den Netzanschluss

Der Paragraph 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als Anspruchsgrundlage für die Abnahme und Vergütung von Strom aus regenerativen Energiequellen setzt den Abschluss eines Einspeisevertrages nicht voraus, meldet der Solarenergie-Förderverein (SFV, Aachen) in einer aktuellen Rundmail.  Diese Auffassung habe das Landgericht Oldenburg anlässlich einer Kostenentscheidung in einem Berufungsverfahren zwischen einem Betreiber einer Solarstromanlage und der EWE AG […]

Der Paragraph 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als Anspruchsgrundlage für die Abnahme und Vergütung von Strom aus regenerativen Energiequellen setzt den Abschluss eines Einspeisevertrages nicht voraus, meldet der Solarenergie-Förderverein (SFV, Aachen) in einer aktuellen Rundmail.  Diese Auffassung habe das Landgericht Oldenburg anlässlich einer Kostenentscheidung in einem Berufungsverfahren zwischen einem Betreiber einer Solarstromanlage und der EWE AG vom 24.05.02 vertreten. Das Gericht sei der Frage nachgegangen, ob ein Netzbetreiber den Anschluss einer Photovoltaikanlage vom Abschluss eines Einspeisevertrages abhängig machen darf.

Mit dieser knappen, aber eindeutigen Aussage stütze das Landgericht Oldenburg die Position des Solarenergie-Fördervereins, der seinen Mitgliedern rät, Einspeiseverträge nicht zu unterschreiben, sofern die Verträge keine offensichtliche Besserstellung gegenüber den Regelungen des EEG erbringen, betonte der SFV.

Den Text und einen Kommentar zum EEG finden Sie unter eeg.html

09.07.2002   Quelle: SFV

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