Österreich: Ökostromgesetz soll Langzeitperspektive eröffnen

Das am 09.07. 2002 vom österreichischen Nationalrat beschlossene Ökostromgesetz sei grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung und komme den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nach.   Das erklärte der EU-Parlamentarier und Experte für erneuerbare Energien der FPÖ, Hans Kronberger. Laut EU-Richtlinie muss Österreich seinen Anteil an Ökostrom bis zum […]

Das am 09.07. 2002 vom österreichischen Nationalrat beschlossene Ökostromgesetz sei grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung und komme den Vorgaben der EU-Richtlinie zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nach.   Das erklärte der EU-Parlamentarier und Experte für erneuerbare Energien der FPÖ, Hans Kronberger.

Laut EU-Richtlinie muss Österreich seinen Anteil an Ökostrom bis zum Jahr 2010 von 70% auf 78% erhöhen. Kronberger, der im Europäischen Parlament an der Erstellung der EU-Richtlinie maßgeblich beteiligt war sagte: „Der Grundstein zur Erfüllung der Ökostromziele wurde mit dem gestern beschlossenen Gesetz gelegt, auch wenn ich mir persönlich eine noch ehrgeizigere Lösung gewünscht hätte.“

Vorteile in der neuen Ökostromregelung sieht Kronberger vor allem in den bundesweit einheitlichen Einspeisetarifen für Ökostrom, womit der Tarifdschungel endgültig der Vergangenheit angehöre, der einheitlichen Stromkennzeichnung, auch wenn diese erst ab 2004 in Kraft treten wird und der Abkehr vom, so Kronberger, „desaströsen“ Zertifikatshandel für die Kleinwasserkraft.

Kronberger kommentierte den Beschluss des Nationalrats: „Auf dieser Basis muss jetzt unter Einbeziehung der Bevölkerung weitergearbeitet werden. Der dringend notwendige nächste Schritt wäre eine Informationsoffensive der Bundesregierung, um der Bevölkerung die Vorteile des Umstiegs auf Ökostrom nahe zu bringen. Das langfristige Ziel muss es sein, dass Österreich das erste Land der EU wird, dass seinen Strom zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen bezieht. Das sind wir den über 900.000 Unterzeichnern des ‚Nein-zu-Temelin-Volksbegehrens‘ schuldig“.

17.07.2002   Quelle: Hans Kronberger, MdEP

Beliebte Artikel

Schließen