Baden-Württemberg fordert EEG-Novellierung für Wasserkraft

Walter Döring, Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Baden Württembergs, hat die rot-grüne Bundesregierung erneut zu einer Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) aufgefordert. „Das Verdoppelungsziel bei der Nutzung erneuerbarer Energien erreichen wir bis zum Jahr 2010 nur, wenn wir parallel zur Förderung der Forschung und Markteinführung gleichzeitig auch unnötige rechtliche Hürden beiseite schaffen“, begründete Döring.   […]

Walter Döring, Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Baden Württembergs, hat die rot-grüne Bundesregierung erneut zu einer Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) aufgefordert. „Das Verdoppelungsziel bei der Nutzung erneuerbarer Energien erreichen wir bis zum Jahr 2010 nur, wenn wir parallel zur Förderung der Forschung und Markteinführung gleichzeitig auch unnötige rechtliche Hürden beiseite schaffen“, begründete Döring.   „Dies gilt besonders für die große Wasserkraft.“ Wie der Minister erläuterte, haben das Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahr 1990 sowie die Nachfolgeregelung des gegenwärtig geltenden EEG mit den darin enthaltenen garantierten Mindestvergütungen zwar wesentlich dazu beigetragen, dass in Deutschland der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion deutlich erhöht werden konnte. Dennoch sehe das Land weiteren Handlungsbedarf. Sollte der Bund untätig bleiben, fordert Döring eine Bundesratsinitiative des Landes zur Änderung des EEG.

Döring: „Kurzfristig besteht insbesondere die Notwendigkeit, auch die große Wasserkraft unabhängig von einer Leistungsgrenze in die Förderung nach dem EEG einzubeziehen. In Baden-Württemberg besteht ein bedeutendes Ausbaupotenzial insbesondere an den großen Flüssen Neckar und Rhein. Allein der Neubau des Wasserkraftwerks Rheinfelden würde zu einer Verminderung des CO2-Ausstoßes um 600.000 Tonnen pro Jahr führen. Auf Grund des harten Preiswettbewerbs auf dem Strommarkt und der zunächst hohen Investitionskosten rechnet sich jedoch der Aus- und Neubau größerer Wasserkraftwerke oft nicht mehr für die Betreiber. Deshalb ist eine Ausweitung der Förderung nach dem EEG dringend notwendig. Mit der derzeitigen Förderbegrenzung auf Wasserkraftanlagen bis zu 5 MW benachteiligt das EEG die große Wasserkraft ohne sachlichen Grund. Dies zeigt sich insbesondere im Vergleich mit Windkraftanlagen, für die keine entsprechende Obergrenze bei der Förderung besteht.“ Nach Dörings Angaben werden heute 7,7 Prozent des in Baden-Württemberg verbrauchten Stroms aus Wasserkraft erzeugt. Durch die Realisierung von vier großen Ausbauvorhaben am Rhein ließe sich die Stromproduktion der großen Wasserkraftanlagen von 3,4 Mrd. kWh/Jahr um 1,2 Mrd. kWh/a auf 4,6 Mrd. kWh/Jahr steigern.

Das bedeutendste Ausbauvorhaben ist nach Dörings Worten der Neubau des Kraftwerks Rheinfelden. Wenn es gelinge, dieses Vorhaben zu realisieren, dann erzeuge allein dieses Wasserkraftwerk so viel Strom, wie die zirka 1000 in Baden-Württemberg vorhandenen kleinen Wasserkraftanlagen zusammen (Gesamtleistung der kleinen Wasserkraft in Baden-Württemberg 120 MW, Neubau Rheinfelden 116 MW).
Welchen großen Sprung die Wasserkraftnutzung in Baden-Württemberg mit Neu-Rheinfelden machen könnte, werde auch an einem anderen Beispiel deutlich. Döring: „Mit unserem Förderprogramm zugunsten der kleinen Wasserkraft ist es uns gelungen, 289 Anlagen entweder neu zu errichten oder grundlegend zu sanieren. Mit den 289 Anlagen konnten wir jedoch gerade ein Sechstel der Leistung (14,5 MW) hinzugewinnen, die uns Neu-Rheinfelden brächte.“ Mit Neu-Rheinfelden würde der Anteil der erneuerbaren Energienträger an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg mit einem Schlag um 560 Millionen kWh pro Jahr gesteigert. Das wäre rund das zehnfache dessen, was im Jahr 2000 mit Photovoltaik und Windkraft im Land produziert worden ist, errechnete Döring.

14.10.2002   Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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