Schonfrist für veraltete Heizkessel endet am 1. November

Rund 440 000 Besitzern veralteter Heizkessel bleiben nur noch wenige Wochen Zeit, um ihre alte Anlage den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.   Ab dem 1. November 2002 müssen alle vom Schornsteinfeger beanstandeten Kessel die neuen Grenzwerte für Abgasverluste nach der Bundes-Immissions-Schutzordnung (BImSCHV) einhalten. Je nach Größe der Anlage darf dann der Abgasverlust neun bis elf Prozent […]

Rund 440 000 Besitzern veralteter Heizkessel bleiben nur noch wenige Wochen Zeit, um ihre alte Anlage den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.   Ab dem 1. November 2002 müssen alle vom Schornsteinfeger beanstandeten Kessel die neuen Grenzwerte für Abgasverluste nach der Bundes-Immissions-Schutzordnung (BImSCHV) einhalten. Je nach Größe der Anlage darf dann der Abgasverlust neun bis elf Prozent nicht überschreiten. Die Experten vom Heizungshandwerk gehen davon aus, dass sich die meisten der veralteten Anlagen nicht mehr sanieren lassen. Sie müssen vielmehr durch moderne Heizkessel ersetzt werden.

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14.10.2002   Quelle: www.presseportal.de

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