Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform beschlossen

Der Bundestag hat am 14.11.2002 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Ökosteuer beschlossen. Die ermäßigten Steuersätze für die gewerbliche Wirtschaft sowie für Land- und Forstwirtschaft werden von 20 auf 60 Prozent heraufgesetzt. Erdgas, Flüssiggas und schweres Heizöl werden künftig höher besteuert; Vergünstigungen für elektrische Nachtspeicherheizungen werden gestrichen.   Das Gesetz ist Teil des rot-grünen Sparpakets und […]

Der Bundestag hat am 14.11.2002 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Ökosteuer beschlossen. Die ermäßigten Steuersätze für die gewerbliche Wirtschaft sowie für Land- und Forstwirtschaft werden von 20 auf 60 Prozent heraufgesetzt. Erdgas, Flüssiggas und schweres Heizöl werden künftig höher besteuert; Vergünstigungen für elektrische Nachtspeicherheizungen werden gestrichen.   Das Gesetz ist Teil des rot-grünen Sparpakets und soll dem Bund 1,4 Milliarden Euro zur Entlastung des Haushalts bringen.

Mit den jetzt beschlossenen Änderungen bleibe das Prinzip der ökologischen Steuerreform erhalten, betont die SPD-Bundestagsfraktion: Der Umweltverbrauch werde teurer und der Faktor Arbeit entlastet. Die Mehreinnahmen sollen für die Konsolidierung des Bundeshaushaltes verwandt werden, wodurch finanzielle Spielräume entstünden, um die steigenden Lasten des Bundes für die Rentenversicherung aufzufangen. Entlastend für die Bürger wirke der Vorschlag der Koalition, jährlich 150 Millionen Euro für ein Programm zur Altbausanierung und zur Heizungsmodernisierung zur Verfügung zu stellen. Damit sollen Energieeinsparungen in privaten Haushalten gefördert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Das Gesetz sieht folgende Einzelmaßnahmen vor:
1. Erhöhung der ermäßigten Ökosteuersätze für Strom, Heizöl und Erdgas für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft von 20 % auf 60 % der Ökosteuerregelsätze.
2. Der ermäßigte Stromsteuersatz für Nachtspeicherheizungen wird von 50 % (10,20 Euro je Megawattstunde) auf 60 % des Stromsteuerregelsatzes angehoben (12,30 Euro je Megawattstunde). Die steuerliche Begünstigung endet am 31. Dezember 2006.
3. Anhebung des Regelsatzes der Mineralölsteuer für Erdgas, bei einer Verwendung als Heizstoff, von 3,476 Euro auf 5,50 Euro je Megawattstunde, für Flüssiggas von 38,34 Euro auf 60,60 Euro je 1 000 kg und für schweres Heizöl von 17,89 Euro auf 25 Euro je 1 000 kg. Effiziente Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) sowie der Einsatz von Mineralöl zur Stromerzeugung, wie zum Beispiel in Gas- und Dampfturbinen-Anlagen (GuD-Anlagen), sind von dieser Regelung nicht betroffen.
4. Die zurzeit bis zum 31. Dezember 2002 befristete Steuerbegünstigung für Mineralöle, die zum Beheizen von Gewächshäusern oder geschlossenen Kulturräumen verwendet werden, wird bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.
5.Die zurzeit bis zum 31. Dezember 2009 befristete Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

19.11.2002   Quelle: SPD-Bundestagfraktion

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