Bundeswirtschaftsministerium: Rechtsrahmen für effiziente Energienutzung weiterentwickelt

Am 18.12.2002 trat eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in Kraft, die zwei Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung erweitert.  Damit setze die Bundesregierung ihre Politik für eine effiziente Nutzung unserer Energieressourcen konsequent fort, so das BMWA in einer Pressemitteilung. Die Energieverbrauchshöchstwerteverordnung werde neu gefasst. Sie setze europäisches Recht um, indem sie Energieverbrauchshöchstwerte für verschiedene […]

Am 18.12.2002 trat eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in Kraft, die zwei Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung erweitert.  Damit setze die Bundesregierung ihre Politik für eine effiziente Nutzung unserer Energieressourcen konsequent fort, so das BMWA in einer Pressemitteilung.

Die Energieverbrauchshöchstwerteverordnung werde neu gefasst. Sie setze europäisches Recht um, indem sie Energieverbrauchshöchstwerte für verschiedene Gerätearten festlegt. Die Regelung erfasse neben Kühl- und Gefriergeräten künftig auch Vorschaltgeräte für Lampen. Sie dürfen nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Betrieb bestimmte Energieverbrauchshöchstwerte nicht übersteigt. Andernfalls dürfen die Geräte nicht das CE-Kennzeichen führen. Ziel sei es, ineffiziente Geräte aus dem Markt zu verbannen. Die neue Verordnung schaffe einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auch für zukünftig vom Recht der Europäischen Gemeinschaft vorgesehene Gerätearten gelte. Hierdurch werde die Rechtsordnung transparenter und für den Anwender einfacher handhabbar.

Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung verpflichtet den Handel zur Etikettierung von Elektrobacköfen und Raumklimageräten. Auch diese Geräte müssen künftig, wie es heute beispielsweise schon bei Kühlschränken, Waschmaschinen und Wäschetrocknern vorgeschrieben ist, vom Händler mit einem Etikett versehen werden, das den Energieverbrauch darstellt und eine vergleichende Skala von A (sehr energieeffizient) bis G (wenig energieeffizient) enthält. Hierdurch kann sich der Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung nicht nur von den Anschaffungskosten eines Geräts, sondern auch vom Energieverbrauch und den damit verbundenen Kosten leiten lassen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bereitet gegenwärtig eine Informationskampagne über die Energieverbrauchskennzeichnung vor.

02.01.2003   Quelle: BMWA

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