NRW: REN-Programm wird 2003 wieder aufgenommen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch in diesem Jahr Investitionen in regenerative Energien.   Das so genannte REN-Programm soll noch einmal mit einem begrenzten Budget für Photovoltaik-Anlagen aufgelegt werden, berichtet der Solarenergie-Förderverein (Aachen) in seinem Rundbrief. Es gelte das „Windhundverfahren“: wer zuerst kommt wird zuerst bedient, so lange das Budget noch nicht erschöpft ist. Der Finanzminister […]

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch in diesem Jahr Investitionen in regenerative Energien.   Das so genannte REN-Programm soll noch einmal mit einem begrenzten Budget für Photovoltaik-Anlagen aufgelegt werden, berichtet der Solarenergie-Förderverein (Aachen) in seinem Rundbrief. Es gelte das „Windhundverfahren“: wer zuerst kommt wird zuerst bedient, so lange das Budget noch nicht erschöpft ist. Der Finanzminister des Landes hatte im Mai 2002 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen, da die Steuereinnahmen in NRW geringer seien als erwartet. Aus diesem Grund wurden seither keine Zuwendungsbescheide im Rahmen des REN-Programms erteilt.

Die neuen Antragsformulare für das REN-Programm können ab 27.01.2003 angefordert werden beim Landesinstitut für Bauwesen, Postfach 102545, in 44025 Dortmund. Nach Auskunft des Instituts sind für auf dem Dach oder an bestehenden Fassaden angebrachte Photovoltaikanlagen zirka 500 Euro Zuschuss pro Kilowatt Spitzenleistung vorgesehen. Für dachintegrierte Anlagen sollen 700 EUR/kW, für fassadenintegrierte Anlagen sogar 1200 EUR/kW gewährt werden. Multiplikatoren wie Kirchen oder Schulen sollen generell 1200 EUR/kW erhalten.

Gefördert werden im REN-Programm Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen (bei Ein- u. Zweifamilienhäusern nur mit Heizungsunterstützung, bei MFH und Gewerbebetrieben generell), Wärmepumpen, Biomasse- und Biogasanlagen, Mess-, Regel- oder Speichersysteme und Anlagen zur Abwärmerückgewinnung. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Vereinigungen, Schulträger und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind Gemeinden (soweit keine Schulträger) und Gemeindeverbände sowie Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union sind (Abl. EG 1996/C213/4 ff).

Die neuen Regelungen zum REN-Programm werden ab 27.01.2003 im Internet veröffentlicht unter http://www.mswks.nrw.de/ministerium/kurzren.htm.

08.01.2003   Quelle: Landesinstitut für Bauwesen NRW / SFV

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