Österreich vergütet Solarstrom mit 60 Cent pro Kilowattstunde

Seit dem 1.1.2003 gelten in Österreich bundesweit einheitliche Einspeisevergütungen für neue Ökostromanlagen. Gefördert werden Anlagen, die Strom auf Basis der erneuerbaren Energieträger Wind, Sonne, Erdwärme, Biomasse, Abfall mit hohem biogenem Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas erzeugen. Solarstrom aus Anlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowatt peak wird mit 60 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Für Photovoltaikanlagen […]

Seit dem 1.1.2003 gelten in Österreich bundesweit einheitliche Einspeisevergütungen für neue Ökostromanlagen. Gefördert werden Anlagen, die Strom auf Basis der erneuerbaren Energieträger Wind, Sonne, Erdwärme, Biomasse, Abfall mit hohem biogenem Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas erzeugen. Solarstrom aus Anlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowatt peak wird mit 60 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Für Photovoltaikanlagen mit einer höheren Leistung beträgt der Vergütungssatz 47 Cent/kWh.  Die Preise gelten bei Abnahme durch den Ökobilanzgruppenverantwortlichen (Netzbetreiber) für einen Zeitraum von 13 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage. Die Regelung gilt nur für neue Anlagen, die zwischen dem 1.1.2003 und dem 31.12.2004 alle für die Errichtung notwendigen Genehmigungen erhalten haben, und die bis 30.6.2006 in Betrieb gehen.

Die Vergütungssätze für Strom aus Kleinwasseranlagen liegen zwischen 3,15 und 6,25 Cent/kWh; Ökostrom aus Biogas wird mit 10, 30 bis 16,50 Cent vergütet; Strom aus Deponie- und Klärgas mit 3 beziehungsweise 6 Cent/kWh. Als Preis für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen (Neuanlagen) ist ein Betrag von 7,80 Cent/kWh festgesetzt. Für die Abnahme elektrischer Energie aus Geothermie werden 7,00 Cent/kWh bezahlt. Die Abnahmepreise für Ökostrom aus fester Biomasse und Abfällen mit hohem biogenem Anteil liegen zwischen 3 und 16 Cent/kWh.

Finanziert wird das Fördersystem über eine Umlage: Die Endverbraucher von elektrischer Energie bezahlen pro Kilowattstunde einen Aufpreis von 0,005 Cent (Strom aus Kleinwasseranlagen) bis maximal 0,123 Cent (sonstige Ökostromanlagen). Die Österreichische Energieverwertungsagentur ( E.V.A.) bietet weitere Informationen zu Einspeisevergütung an unter http://www.eva.wsr.ac.at/enz/einspeis_at.htm Dort können auch das österreichische Ökostromgesetz, die Ökostromverordnung und die Ökobilanzgruppenförderbeitragsverordnung heruntergeladen werden.

09.01.2003   Quelle: Österreichische Energieverwertungsagentur ( E.V.A.)

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