Energieverbraucher: Preiserhöhungen wegen höherer Energiesteuern oft überzogen

Die Stromsteuer stieg zum 1.1.2003 um 0,26 Cent pro Kilowattstunde netto (ohne Mehrwertsteuer) auf 2,05 Ct/kWh netto, das sind 2,38 Ct/kWh brutto. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von jährlich 3.500 kWh betrage die Mehrbelastung 10,56 Euro jährlich, errechnete der Bund der Energieverbraucher e.V. in einer Pressemitteilung.   Gleichzeitig erhöht sich auch der Aufschlag auf den Strompreis […]

Die Stromsteuer stieg zum 1.1.2003 um 0,26 Cent pro Kilowattstunde netto (ohne Mehrwertsteuer) auf 2,05 Ct/kWh netto, das sind 2,38 Ct/kWh brutto. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von jährlich 3.500 kWh betrage die Mehrbelastung 10,56 Euro jährlich, errechnete der Bund der Energieverbraucher e.V. in einer Pressemitteilung.   Gleichzeitig erhöht sich auch der Aufschlag auf den Strompreis für erneuerbare Energien und die Kraft-Wärme-Kopplung. Insgesamt belaufen sich die Erhöhungen laut Bund der Energieverbraucher auf nicht mehr als ca. 0,55 Ct/kWh brutto. Bezogen auf den durchschnittlichen Strompreis und -Verbrauch eines Haushaltes seien das 3,5% oder 20 Euro.

Einige Stromversorger wie die BEWAG oder Yello hätten ihre Strompreise nicht erhöht, lobt der Bund der Energieverbraucher, andere Versorger würden den Strompreis in etwa um die gestiegenen Belastungen erhöhen. Doch zahlreiche Versorger nutzten die Gelegenheit, um die Strompreise deutlich zu erhöhen – weit über die dargestellten Belastungen hinaus, kritisiert der Bund der Energieverbraucher. Der Branchendachverband der Stromwirtschaft (VDEW) spreche sogar von einer Erhöhung um 6%. Dagegen müssten sich die Verbraucher wehren, unterstützt von Verbraucherverbänden und Kartellbehörden. Verbraucher sollten die Möglichkeit zum Wechsel des Stromversorgers nutzen.

Seit dem 1.1.2003 gilt für Nachtstrom ein Steuersatz von 60% statt bisher 50% der regulären Stromsteuer. Die Stromsteuer auf Nachtstrom beträgt damit künftig 1,42 Ct/kWh brutto statt bisher 1,04 Ct/kWh. Gleichzeitig steigen laut Bund der Energieverbraucher die bisher subventionierten Tarife für Nachtstrom teilweise kräftig an. Die Steuer auf Erdgas beträgt seit Jahresanfang 0,55 Ct/kWh netto. Bei einem Durchschnittsverbrauch von jährlich 20.000 kWh (Gasheizung) mache die Steuererhöhung jährlich einen Betrag von 46,86 Euro brutto aus. Da der Preis für den Gasimport aus dem Ausland in den vergangenen Monaten deutlich gefallen sei und dadurch Kosten eingespart wurden, fehle die Grundlage für eine Weitergabe der höheren Erdgassteuer an die Verbraucher. Die Gaspreise dürften deshalb nicht angehoben werden, mahnt der Bund der Energieverbraucher.

10.01.2003   Quelle: Bund der Energieverbraucher e.V.

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