NRW: Neue Förderkonditionen im REN-Programm

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) hat die REN-Breitenförderung den veränderten Marktgegebenheiten angepasst: Thermische Solaranlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit einem Zuschuss von 600 Euro gefördert. Für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung gibt es zusätzlich 75 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen ab 2 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) werden mit 500 Euro […]

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) hat die REN-Breitenförderung den veränderten Marktgegebenheiten angepasst: Thermische Solaranlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit einem Zuschuss von 600 Euro gefördert. Für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung gibt es zusätzlich 75 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen ab 2 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) werden mit 500 Euro pro kWp bezuschusst.   Die REN-Richtlinie wurde zum 01.01.2002 novelliert; Anträge können ab sofort gestellt werden beim Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW.

Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordhein-Westfalen. Es werden nur Vorhaben unterstützt, mit denen vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union. Das Land fördert unter anderem Anlagen zur Verwertung von Abwärme, zentrale Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, Wasserkraftwerke und die Nutzung der Solarenergie. Bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 500.000 € wird die Förderung als zinsgünstiger Kredit gewährt (REN-Kreditprogramm).

Thermische Solaranlagen für die Brauchwassererwärmung in Gebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten erhalten einen Zuschuss von 600 € je Anlage; in Kombination mit Heizungsunterstützung und nur bei Vorhandensein einer neuen Wärmeerzeugungsanlage (Inbetriebnahmejahr: ab 2002) zuzüglich 75 €/m2 installierter Kollektorfläche. Der Zuschuss für Thermische Solaranlagen in Passivhäusern und in Gebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten sowie in Gewerbebetrieben beträgt 200 €/m2 installierter Solarkollektorfläche.

Photovoltaikanlagen mit Netzanbindung ab einer Mindestleistung von 2 kWp erhalten einen Zuschuss von 500 €/ kWp. Die Förderung erhöht sich auf 700 €/kWp bei dachintegrierten Anlagen (oder bei ähnlicher bautechnischer Funktion der Fotovoltaikanlage), auf 1.200 €/kWp bei fassadenintegrierten Anlagen und auf 1.200 €/kWp bei Vorhaben so genannter Multiplikatoren wie Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, religiösen oder karitativen Einrichtungen sowie den „50 Solarsiedlungen in NRW“.

28.01.2003   Quelle: Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW

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