Mehrwertsteuer für Brennholz wird nicht erhöht

Der Mehrwertsteuersatz für Brennholz und Holzabfälle zur energetischen Nutzung wird weiter sieben Prozent betragen. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN geeinigt.  Im Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes war vorgesehen, den Steuersatz auf 16% anzuheben. Die Koalitionsfraktionen würden mit dem ermäßigten Mehrwertsteursatz dem Ausbauziel für erneuerbare Energien und der Bedeutung der […]

Der Mehrwertsteuersatz für Brennholz und Holzabfälle zur energetischen Nutzung wird weiter sieben Prozent betragen. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN geeinigt.  Im Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes war vorgesehen, den Steuersatz auf 16% anzuheben. Die Koalitionsfraktionen würden mit dem ermäßigten Mehrwertsteursatz dem Ausbauziel für erneuerbare Energien und der Bedeutung der Bioenergie Rechnung tragen, erklärten Christine Scheel (MdB), finanzpolitische Sprecherin, und Hans-Josef Fell (MdB), forschungs- und technologiepolitischer Sprecher, der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen. Die verstärkte Nutzung von Bioenergie sei ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutz-Strategie und der „Weg vom Erdöl“-Politik, so die grünen Abgeordneten.

Darüber hinaus habe die Entscheidung zum Ziel, innovative Technologien der Brennholznutzung voranzutreiben, beispielsweise neue Pelletsheizungen. Diese behielten mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz einen wichtigen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem umweltschädlichen Erdöl. Rot-Grün stärke damit gezielt innovative mittelständische Unternehmen. Durch die Entscheidung würden zudem Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft erhalten. Infolge der umfangreichen Förderpolitik von Rot-Grün würde auch im Anlagenbau eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze geschaffen.

13.02.2003   Quelle: Hans-Josef Fell (MdB)

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