SFV diskutiert Vorschläge zur Baugesetzbuch-Neufassung

Der Solarenergie-Förderverein (SFV), Aachen, regt Verbesserungen des Baugesetzbuchs (BauGB) an, das im Herbst novelliert werden soll. Die Neue Fassung des BauGB soll Solarstrom- und Solarwärmeanlagen angemessen berücksichtigen.  Unter anderem fordert der SFV, dass Kommunen den Bau von Photovoltaik- oder Solarwärmeanlegn im Rahmen von Orts- und Gestaltungssatzungen verbindlich vorschreiben dürfen. Verbote von Solaranlagen sollen nach Auffassung […]

Der Solarenergie-Förderverein (SFV), Aachen, regt Verbesserungen des Baugesetzbuchs (BauGB) an, das im Herbst novelliert werden soll. Die Neue Fassung des BauGB soll Solarstrom- und Solarwärmeanlagen angemessen berücksichtigen.  Unter anderem fordert der SFV, dass Kommunen den Bau von Photovoltaik- oder Solarwärmeanlegn im Rahmen von Orts- und Gestaltungssatzungen verbindlich vorschreiben dürfen. Verbote von Solaranlagen sollen nach Auffassung des SFV in Zukunft unzulässig sein. Ferner soll in den kommunalen Satzungen eine Begrenzung der Baumhöhe möglich sein, damit eine Verschattung von Dächern verhindert wird

Bebauungspläne und Bauleitpläne sollen künftig Vorgaben hinsichtlich der Dachausrichtung und Dachneigung machen, welche die optimale Nutzung der Sonnenenergie ermöglichen. Bei Änderungen dieser Pläne sei die nachträgliche Beschattung von Solaranlagen zu vermeiden, so der SFV. In das Dach oder die Fassade integrierte PV- oder Solarthermieanlagen sollen auch zulässig sein bei Gebäuden, die dem Denkmal- oder Ensembleschutz unterliegen, sofern diese sich in Umriss, Struktur und Farbe nicht mehr als üblich vom Baukörper abheben, lautet eine weitere Forderung des SFV. Auflagen bezüglich der Integration der Solaranlagen hält der SFV für berechtigt, wenn die Anlage dadurch nicht unverhältnismäßig verteuert wird.

Der SFV sammelt derzeit weitere Vorschläge und informiert über die bisherige Berücksichtigung des Umweltschutzes im Baugesetzbuch unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/baugeset.htm

24.02.2003   Quelle: SFV

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