Neuer Leitfaden informiert über Energie-Contracting

Der Einsatz effizienterer Energietechnologien in Nordrhein Westfalen soll weiteren Rückenwind erhalten, kündigte NRW-Energieminister Dr. Axel Horstmann in einer Pressemitteilung an.  „Mit dem neuen Contracting-Leitfaden und den Beratungsangeboten unserer Energieagentur NRW geben wir den Unternehmen und Kommunen die nötigen Instrumente in die Hand, um anstehende Investitionen in effizientere Energietechnologie kostengünstig möglich zu machen“, so Dr. Horstmann […]

Der Einsatz effizienterer Energietechnologien in Nordrhein Westfalen soll weiteren Rückenwind erhalten, kündigte NRW-Energieminister Dr. Axel Horstmann in einer Pressemitteilung an.  „Mit dem neuen Contracting-Leitfaden und den Beratungsangeboten unserer Energieagentur NRW geben wir den Unternehmen und Kommunen die nötigen Instrumente in die Hand, um anstehende Investitionen in effizientere Energietechnologie kostengünstig möglich zu machen“, so Dr. Horstmann bei der Vorstellung des neuen Leitfadens.
Bisher müssten Unternehmen und Kommunen oft notwendige Investitionen im Bereich der Energieversorgung auf Grund begrenzter wirtschaftlicher Potenziale zurückstellen, erläutert der Minister. Hier biete sich das Energie-Contracting als Lösung an. Es mache die Investition in moderne Technologie zur rationellen Energieverwendung selbst bei knappen Kassen möglich, denn durch externe Finanzierung werde beim Contracting kein eigenes Kapital gebunden. Damit bleibe die Liquidität des Unternehmens oder der Kommune unangetastet.

Der im Auftrag des Energieministeriums von der Energieagentur NRW erarbeitete Leitfaden gibt eine Einführung in das Energieliefer-Contracting, das Finanzierungs-Contracting, das technische Anlagenmanagement sowie das Einspar-Contracting. Zudem gibt die 44-seitige Broschüre eine Marktübersicht sowie Tipps zu Ausschreibungen und Verträgen. Exemplarisch werden Chancen und Grenzen des Contractings vorgestellt – und funktionierende Beispiele aus der Praxis angeführt. So gebe es Kommunen wie die Stadt Hagen, die ihre gesamten Liegenschaften via Contracting energetisch sanieren ließen. Krankenhäuser wie die Rheinischen Kliniken in Bonn und in Mettmann nutzten das Contracting ebenso zur Finanzierung neuer Energieanlagen wie die Gemeinden Bergisch Gladbach und Grevenbroich. Auch der Reifenhersteller Hayes Lemmerz aus Königswinter (1200 Mitarbeiter; Produktion von 11 Millionen Reifen jährlich) nutze Contracting – dort würden Druckluftanlagen saniert. Minister Horstmann: „Die bisherigen erfolgreichen Projekte haben ein Investitionsvolumen von nahezu 30 Millionen Euro.“ Die Energieagentur NRW, die viele dieser Projekte initiierte und begleitete, wurde vom Energieministerium mit der Contracting-Beratung beauftragt. Sie habe als neutrale Institution allein im Jahr 2002 über 500 Contracting-Anfragen bearbeitet.

Unter Contracting werden seit Mitte der 80er Jahre flexible Finanzierungs- und Betreibermodelle verstanden. Dabei wird die Energiebereitstellung und Energielieferung auf einen darauf spezialisierten Contractor übertragen. Dieser investiert in die neuen Anlagen, die wesentlich effizienter sind als die Alten. Aus den eingesparten Energiekosten refinanziert der Contractor seine Investition. „Der Contractor hat ein vitales wirtschaftliches Interesse daran, Energie effizient zu nutzen, deshalb wird er die dafür nötige Effizienz-Technologie bereitstellen. Das schont auch die Umwelt“, so Horstmann. In Deutschland böten mittlerweile über 500 Unternehmen Contracting als Dienstleistung an. Bislang stammten die Kunden überwiegend aus der Wohnungswirtschaft. Insgesamt habe eine Studie der Fachzeitung Energie & Management aus dem Jahr 2000 deutschlandweit 1,3 Millionen Objekte ausgemacht, die für eine Energieversorgung per Contracting in Frage kommen. Dieses Potenzial würde gegenwärtig nur zu rund 7 Prozent ausgeschöpft. Bis Ende 2004 werde eine Quote von rund 20 Prozent angestrebt, so das Energieministerium NRW.

Beratung und den Contracting-Leitfaden gibt es unentgeltlich bei der Energieagentur NRW, Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 / 245 52 – 0, den Leitfaden als pdf-Datei im Internet unter http://www.ea-nrw.de

06.03.2003   Quelle: Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen

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