Koalition einigt sich auf EEG-Härtefallregelung und Wettbewerbsbehörde

Die Fraktionen von SPD und Bündnis90 / Die Grünen haben sich auf die Eckpunkte einer Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Einrichtung einer Wettbewerbsbehörde für den Strommarkt geeinigt.  Das berichten der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Michael Müller, und die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, in einer Pressemitteilung. Durch die Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und eine Wettbewerbsbehörde […]

Die Fraktionen von SPD und Bündnis90 / Die Grünen haben sich auf die Eckpunkte einer Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Einrichtung einer Wettbewerbsbehörde für den Strommarkt geeinigt.  Das berichten der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Michael Müller, und die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, in einer Pressemitteilung. Durch die Härtefallregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und eine Wettbewerbsbehörde würden der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, faire Wettbewerbsbedingungen und der Verbraucherschutz deutlich gestärkt.

Soweit energieintensive Unternehmen von der Umlage der Kosten durch das EEG so stark belastet werden, dass ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigt wird, soll die Belastung durch eine Einzelfallprüfung auf bis zu 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Dies gelte für einen Jahresstromverbrauch von mehr als 100 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) und sofern das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung in einem Unternehmen 20 Prozent übersteige. Einigkeit bestehe darüber, dass die auf Grund ihrer Energieintensität besonders betroffenen Betriebe in den Genuss der vollen Entlastung kommen sollen.

Die neue Regelung soll zügig in den Bundestag eingebracht werden, kündigten SPD und Grüne an. Sie werde zunächst befristet und soll im Rahmen der EEG-anstehenden EEG-Neufassung auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Darüber hinaus habe sich Rot-Grün darauf verständigt, durch eine verbesserte Markt- und Preistransparenz, vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und die freie Wahl der Vertragspartner den Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt zu verbessern und die Stromkosten zu senken. Wesentliche Voraussetzung hierfür sei ein diskriminierungsfreier, ungehinderter Netzzugang aller interessierten Nutzer zu angemessenen Preisen.

Zu diesem Zweck soll spätestens zum 1. Juli 2004 ein Gesetz im Zusammenhang mit der Umsetzung der bis dahin erwarteten EU-Beschleunigungsrichtlinie zum Binnenmarkt für Strom und Gas verabschiedet werden, heißt es in der Pressemitteilung. Damit sollen der Netzzugang und dessen staatliche Kontrolle geregelt werden. Zu dem Zweck werde eine nationale Wettbewerbsbehörde eingerichtet. Diese soll Transparenz, Netzzugänge und einen Interessenausgleich zwischen den Akteuren sicherstellen.

26.03.2003   Quelle: SPD-Bundestagsfraktion

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