Trittin begrüßt Einigung für mehr Wettbewerb im Energiemarkt

Die Übereinkunft der Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt sowie der Fraktionen von SPD und Grünen über die Schaffung einer Wettbewerbsbehörde und eine EEG-Härtefallregelung entspreche in den wesentlichen Punkten den Erwartungen seines Ministeriums, erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.  Die politische Einigung sei in hervorragender Weise geeignet, den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen […]

Die Übereinkunft der Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt sowie der Fraktionen von SPD und Grünen über die Schaffung einer Wettbewerbsbehörde und eine EEG-Härtefallregelung entspreche in den wesentlichen Punkten den Erwartungen seines Ministeriums, erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.  Die politische Einigung sei in hervorragender Weise geeignet, den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Energiemarkt herzustellen.

Die seit Jahren überfällige Wettbewerbsbehörde werde nun endlich Realität, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums. Sie werde die bisher mangelhafte Markt- und Preistransparenz verbessern, für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sorgen und die freie Wahl der Vertragspartner im Strom- und Gasmarkt erleichtern, so Trittin. Das Ergebnis seien sinkende Stromkosten. Dies werde auch den energieintensiven Unternehmen nutzen. Gerade diese Unternehmen hätten sich in den letzten Jahren zum Teil hohen Belastungen durch die monopolartige Preisgestaltung der Stromnetzbetreiber ausgesetzt gesehen.

Vor diesem Hintergrund sei es sachgerecht, dass eine Verringerung der Umlagekosten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht pauschal für ganze Branchen vorgesehen ist, sondern von einer Prüfung des Einzelfalls abhängig gemacht werde, erklärte Trittin. Das habe das Bundesumweltministerium so vorgeschlagen. Die Regelung werde zunächst bis zum 1. Juli 2004 befristet, um erste Erfahrungen zu sammeln. In der anstehenden großen Novelle des EEG soll die endgültige Regelung festgeschrieben werden. Der Bundesumweltminister rechnet mit einer zügigen Umsetzung der beschlossenen Eckpunkte in Form der entsprechenden Gesetzesvorlagen.

27.03.2003   Quelle: BMU

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