Energieverbraucher versteigern Strom- und Gaswettbewerb bei eBay
Nach Auffassung des Bundes der Energieverbraucher e.V. haben Versorgungswirtschaft und Politik den Wettbewerb auf dem Strom und Gasmarkt seit fünf Jahren erfolgreich verhindert. Deshalb versteigert die Verbraucherorganisation den Wettbewerb symbolisch bei dem Internet- Auktionshaus eBay. Am 28. April 2003 sei es genau fünf Jahre her, seit das Energiewirtschaftsgesetz in Deutschland geändert wurde und einen Wettbewerb im Bereich der Strom- und Gasversorgung ermöglichte. „Der Wettbewerb ist ungebraucht und fast neuwertig. Das Eröffnungsangebot für den mehrere Milliarden einbringenden Wettbewerb beträgt einen Euro“, kündigt der Bund der Energieverbraucher die Auktion an. Der Erlös soll der Arbeit des gemeinnützigen Verbrauchervereins zu gute kommen.
„Energiewirtschaft und Politik haben einen wirksamen Strom- und Gaswettbewerb erfolgreich zu verhindern gewusst. Zudem wurde die Monopolbildung durch gesetzeswidrige Ministererlaubnisse von der Bundesregierung intensiv gefördert“ kritisiert Dr. Aribert Peters, der Bundesvorsitzende des Bundes der Energieverbraucher. „Da der Strom- und Gaswettbewerb in Deutschland offensichtlich nicht gewollt ist, werden wir ihn meistbietend versteigern. Er ist viel wert: Der verhinderte Wettbewerb bringt der Versorgungswirtschaft jährlich Mehreinnahmen von mehreren Milliarden Euro. Denn Milliarden von Euro müssen Deutschlands Verbraucher für ihre Strom- und Gasrechnung mehr zahlen, weil es in Deutschland keinen Wettbewerb gibt. Jedem deutschen Haushalt sollte der Wettbewerb etwa hundert Euro wert sein. Denn um diesen Betrag würde seine Stromrechnung bei wirksamem Wettbewerb geringer ausfallen“.
Die Versteigung begann am 28.04.03 um 00:15 Uhr mit einem Startgebot von einem Euro. Bis zum Auktionsende am 08.05.03 um 00:15 Uhr könne jeder den fast neuwertigen Wettbewerb ersteigern. Er sei sofort einsatzbereit, so die Energieverbraucher. Der Höchstbieter erhalte eine Urkunde, die ihm die symbolische Eigentümerschaft an dem kaum gebrauchten Strom- und Gaswettbewerb bescheinigt. Als Gebrauchsanleitung bekomme er dazu das 14. Hauptgutachten des Monopolkommission und ein Gutachten zur Rechtswidrigkeit der gerade von Bundestag und Bundesrat als angeblich „gute fachliche Praxis“ gesetzlich geadelten so genannten Verbändevereinbarung, verspricht der Bund der Energieverbraucher. Der Erlös der Versteigerung soll vollständig in die Arbeit der gemeinnützigen Organisation für eine umwelt- und verbraucherfreundlichere Energiezukunft fließen. Das Angebot ist bei Ebay hier abrufbar unter http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?viewItem&item=2526908238
30.04.2003 Quelle: Bund der Energieverbraucher e.V.