Neue EU-Richtlinie setzt Mindestanteile von Biokraftstoffen fest

Am 17.5.2003 ist die EU-Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor in Kraft getreten.  Die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient der Förderung von Biokraftstoffen als Ersatz für Otto- und Dieselkraftstoffe in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Sie soll dazu beitragen, dass die Verpflichtungen in Bezug auf den […]

Am 17.5.2003 ist die EU-Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor in Kraft getreten.  Die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dient der Förderung von Biokraftstoffen als Ersatz für Otto- und Dieselkraftstoffe in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Sie soll dazu beitragen, dass die Verpflichtungen in Bezug auf den Klimaschutz erfüllt werden und eine umweltgerechte Versorgungssicherheit sicher gestellt wird. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Umsetzung der Richtlinie durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 31. Dezember 2004 zu gewährleisten.

Die EU-Mitgliedstaaten haben gemäß der Richtlinie sicherzustellen, dass ein Mindestanteil an Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen auf ihren Märkten in Verkehr gebracht wird und können hierfür nationale Richtwerte festlegen. Als Bezugswert gilt ein Anteil von Biokraftstoffen von 2 % aller Otto- und Dieselkraftstoffe, die auf den relevanten Märkten bis zum 31. Dezember 2005 angeboten werden. Bis zum 31. Dezember 2010 soll der Marktanteil der Biokraftstoffe gemäß der Richtwerte auf 5,75 % ansteigen. Zu diesem Zweck können die Biokraftstoffe sowohl in reiner Form als auch als Beimischungen zu konventionellen Kraftstoffen bereitgestellt werden.

Die EU-Richtlinie für Biokraftstoffe geht von einem weit gefassten Begriff der Biokraftstoffe und komme damit einer wesentlichen Forderung des Bundesverbandes Bioenergie (BBE) nach, berichtet der Verband in einer Pressemitteilung: Als Biokraftstoffe im Sinne der Richtlinie gelten Bioethanol, Biodiesel, Biogas, Biomethanol, Biodimethylether, Bio-ETBE, Bio-MTBE, Synthetische Biokraftstoffe, Biowasserstoff und reines Pflanzenöl.

Die Richtlinie steht Ihnen unter http://www.bioenergie.de als PDF-Download in deutscher und englischer Fassung zur Verfügung.

28.05.2003   Quelle: Bundesverband BioEnergie (BBE)

Schließen