Bundesrat billigt EEG-Härtefallregelung

Der Bundesrat hat am 20. Juni 2003 einstimmig den Weg frei gemacht für die schnelle Umsetzung einer Härtefallregelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG).  Das berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgeschlagene Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes war bereits am 9.4.2003 vom Kabinett und am 6.6.2003 vom Bundestag beschlossen worden. Sie ermöglicht es einzelnen besonders […]

Der Bundesrat hat am 20. Juni 2003 einstimmig den Weg frei gemacht für die schnelle Umsetzung einer Härtefallregelung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG).  Das berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgeschlagene Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes war bereits am 9.4.2003 vom Kabinett und am 6.6.2003 vom Bundestag beschlossen worden. Sie ermöglicht es einzelnen besonders stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes, ihren Kostenanteil an der Förderung der Erneuerbaren Energien zu begrenzen. Damit soll eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsfähigkeit vermieden werden.

Die Regelung wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Diese wird voraussichtlich Mitte Juli erfolgen. Dann können die betroffenen Unternehmen einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen, über den innerhalb von vier Wochen entschieden wird, so das BMU.
Der vollständige Text des Änderungsgesetzes kann von der Internetseite des Bundesumweltministeriums heruntergeladen werden unter http://www.bmu.de/files/eeg_haertefall.pdf

24.06.2003   Quelle: BMU

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