EEG-Novelle: SFV schlägt Übergangsfrist für PV-Freilandanlagen vor

In die Diskussion um einen möglichen Wegfall der Größenbegrenzung für Freiflächen-Solarstromanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mischt sich der Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV, Aachen) mit pointierten Forderungen ein.  Der Solarenergie-Förderverein lehnt Freiflächenanlagen generell ab. Diese würden unnötigerweise weitere Flächen einer naturfernen Nutzung zuführen und den guten Ruf der Photovoltaik unter Natur- und Umweltschützern verderben. Statt nach Ausnahmeregelungen zu […]

In die Diskussion um einen möglichen Wegfall der Größenbegrenzung für Freiflächen-Solarstromanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mischt sich der Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV, Aachen) mit pointierten Forderungen ein.  Der Solarenergie-Förderverein lehnt Freiflächenanlagen generell ab. Diese würden unnötigerweise weitere Flächen einer naturfernen Nutzung zuführen und den guten Ruf der Photovoltaik unter Natur- und Umweltschützern verderben. Statt nach Ausnahmeregelungen zu suchen, unter denen große Freiflächenanlagen vielleicht doch noch genehmigt werden dürfen, sollte der Gesetzgeber die Vergütung für Dach- und Fassadenanlagen so weit erhöhen, dass die PV-Technik sich weiterhin dort ausbreitet und weiterentwickelt, wo ohnehin ihre Zukunft liegt, nämlich auf den Dächern und an den Fassaden, heißt es in einer SFV-Pressemitteilung.

Unternehmen, die bereits in die Planung von Großanlagen auf Freiflächen investiert haben, sollen finanziell nicht geschädigt werden, so der SFV. Das könne eine Übergangsregelung in der EEG-Novelle leisten, die Freiland-Anlagen noch bis Ende 2004 erlauben soll. Für Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt an das Netz gehen, soll nach Auffassung des SFV keine EEG-Einspeisevergütung mehr bezahlt werden. Der SFV kritisiert im Vorfeld der Neufassung des EEG, dass die Zahl der PV-Freiflächenanlagen zunehme, welche die im EEG festgelegte Maximalgröße von 100 Kilowatt (kW) um ein Vielfaches überschritten und dennoch nach dem EEG vergütet würden. Die Errichter umgingen die Größenbeschränkung, indem sie etliche PV- Anlagen mit 100 kW dicht nebeneinander setzten und von einem „Solarpark mit vielen Einzelanlagen“ sprächen. Das vergleicht der SFV mit einem Autofahrer auf dem Radweg, der behaupte, er lenke zwei Zweiräder. Hier handle es sich um eine offensichtliche Umgehung des Gesetzes, argumentiert der SFV.

Verantwortlich für die Umgehung des Gesetztes sind nach Ansicht des SFV die Versorgungsnetzbetreiber, welche die Einspeisevergütung bezahlen, obwohl sie diese nach dem EEG nicht bezahlen müssten, so der SFV. Der Netzbetreiber und nicht der Errichter der Anlage entscheide. Kein Anlagenbetreiber hätte die Macht, den Netzbetreiber zur Zahlung zu zwingen und kein Gericht würde dem Anlagenbetreiber Recht geben. Die Versorgungsnetzbetreiber, die Errichter und Betreiber dezentraler Hausnetzanlagen häufig behinderten, zeigten bei den Großanlagen außergewöhnliches Entgegenkommen, fasst der SFV seine Kritik zusammen.

25.06.2003   Quelle: SFV

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