„Stromrebellen“ beschweren sich über Stromriesen
Die Elektrizitätswerke Schönau GmbH haben am 21.7.03 beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Netznutzungsentgelte der EnBW Transportnetze AG eingelegt. Das berichten die EWS in einer Pressemitteilung. Die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) zahlen wie alle Energieversorger und Stromhändler – Netznutzungsentgelte an die großen Übertragungsnetzbetreiber. So auch an die EnBW Transportnetze AG. Diese habe ihre Netznutzungsentgelte zum 1. Januar 2003 um 7% erhöht, so die EWS. Nach Meinung der EWS, die als „Stromrebellen“ bekannt wurden ist dies unzureichend begründet und somit wettbewerbswidrig.
Die Erhöhung der Netznutzungsentgelte erkläre die EnBW im wesentlichen mit einer angeblichen Kostenerhöhung für Regelenergie. Die sogenannte Regelenergie wird wegen der auftretenden Differenzen zwischen der Einspeisung von Elektrizität und der tatsächlichen Stromentnahme durch die Kunden benötigt. Diese Differenzen müssen sehr kurzfristig durch Regelenergie ausgeglichen werden. Dies regelt als Netzbetreiber jedes der vier deutschen Verbundunternehmen (RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall Europe) in seiner Regelzone durch kurzfristige Erhöhung und Senkung von Kraftwerksleistung.
Aus Sicht der EWS existiert für eine Kostenerhöhung der EnBW für Regelenergie in dieser Größenordnung keine reelle Grundlage. Die EWS hält sie überdies für gesetzeswidrig, weil die EnBW als marktbeherrschendes Unternehmen missbräuchlich überhöhte oder unangemessene Preise verlange. Die bei der 11. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes in Bonn eingereichte Beschwerde der EWS richtet sich deshalb gegen die Höhe der Netznutzungsentgelte der EnBW Transportnetze AG, da hier ungerechtfertigt hohe Kosten für Regelenergie weitergegeben würden. Getrennte Regelzonen behindern freien Wettbewerb.
In der Beschwerde beim Bundeskartellamt weisen die EWS zudem darauf hin, dass sich die Überhöhung der Entgelte insbesondere aus der Aufspaltung Deutschlands in vier unterschiedliche Regelzonen ergebe, die auch und besonders durch die Unternehmenspolitik der EnBW Transportnetze AG aufrechterhalten würde. Die getrennten Regelenergiemärkte würden wirksamen Wettbewerb unterbinden. Eine vereinigte nationale Regelzone hätte laut EWS hingegen den Vorteil, dass zwischen den jetzigen Regelzonen ein Ausgleich möglich wäre, wodurch insgesamt weniger Regelenergie bereitgestellt werden müsste. Zudem würde ein freier Wettbewerb die Zahl der Kraftwerksbetreiber als Anbieter von Regelenergie steigern und für gerechte Preise sorgen. Das Bundeskartellamt hatte bereits im Februar des Jahres Verfahren wegen überteuerter Regelenergie gegen E.ON und RWE eingeleitet. Die EWS wollen mit der Beschwerde gegen die EnBW vom Juli 2003 nun den dritten Übertragungsnetzbetreiber auf Missbräuchlichkeit seiner Netznutzungsentgelte überprüfen lassen.
25.07.2003 Quelle: Elektrizitätswerke Schönau (EWS)