Hans-Josef Fell: EEG-Referentenentwurf gute Grundlage für Gesetzgebung

In vielen wesentlichen Punkten verbessert der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien.   Das erklärte Hans-Josef Fell, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu dem Papier. An wenigen Stellen gebe es allerdings auch Korrekturbedarf im anstehenden Gesetzgebungsverfahren. In der Neufassung des EEG […]

In vielen wesentlichen Punkten verbessert der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien.   Das erklärte Hans-Josef Fell, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zu dem Papier. An wenigen Stellen gebe es allerdings auch Korrekturbedarf im anstehenden Gesetzgebungsverfahren.

In der Neufassung des EEG werde es einen Ausgleich des auslaufenden 100.000 Dächerprogramms geben. Ob der vom BMU vorgesehene Ausgleich ausreicht, um die erforderliche Marktdynamik beizubehalten, müsse im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, so Fell. Sehr positiv sei die Lösung, die das BMU für die Freiflächenanlagen erarbeitet hat: Freiflächenanlagen dürften dort aufgestellt werden, wo sie zu einer Verbesserung der Bodennutzung beitragen oder zumindest keine Verschlechterung mit sich bringen. Der 100 kW-Deckel für Freiflächenanlagen werde damit der Vergangenheit angehören.

Besonders erfreulich ist der für Fell der Wegfall des 1000 MW-Deckels, der den Photovoltaik Ausbau bislang beschränkt habe. Die Bevorzugung von Gebäudeanlagen gegenüber Freiflächenanlagen komme in einer höheren Vergütung für die Gebäudeanlagen zum Ausdruck. Als klug wertet Fell die Abstufung der Vergütung auf Gebäuden. Bei Anlagen über 30 kW würden die geringeren Kosten größerer Anlagen berücksichtigt. Zugleich böten die 30 kW genügend Spielraum für Gemeinschaftsanlagen. Ein zusätzlicher Innovationsreiz soll über eine höhere Vergütung für Fassadenanlagen gegeben werden. Hierdurch könnten zukünftig ganz neue Potenziale erschlossen werden.

Günstig sei es, den Installationszeitpunkt, ab dem Anlagen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine erhöhte Vergütung erhalten, auf den 1. Januar 2004 zu legen. Somit brauche niemand den Kauf einer Anlage aufzuschieben.

Für große Enttäuschung werde der BMU-Entwurf bei den Anhängern der kleinen Wasserkraft sorgen. Diese bekomme zum Teil sogar ein faktisches Ausbauverbot auferlegt. Offensichtlich seien hier eine Reihe von Vorurteilen in den Referentenentwurf eingeflossen. Neue Anlagen sollen nur noch dann zulässig sein, wenn sie an bestehenden Bauwerken errichtet werden und zudem die ökologische Situation wesentlich verbessern. Hier stelle sich die Frage, ob der Ausbau der Wasserkraft nicht mindestens so lange unterstützt werden soll, wie er die ökologische Situation nicht verschlechtere. Zudem lasse dieser Passus außer acht, dass es mittlerweile vollkommen neue Technologien gebe, die auf die vom BMU vorgeschriebenen Bauten überhaupt nicht mehr angewiesen sind. Hier bestehe höchster Korrekturbedarf, betont Fell. Offensichtlich hätten die jüngsten Erfahrungen der Hitzewelle nicht mehr Eingang gefunden den Referentenentwurf: Nicht die kleine Wasserkraft stelle eine Bedrohung für die Fische dar, sondern die großen Kraftwerke, welche die Flüsse erwärmten und ihnen das Wasser entzögen. Große Freude erwartet Fell bei den Betreibern großer Wasserkraftwerke. Erstmals sollen auch Anlagen über 5 MW im EEG berücksichtigt werden.

15.08.2003   Quelle: Hans-Josef Fell (MdB)

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