SFV sammelt Detailkritik am EEG-Referentenentwurf

Die EEG-Novelle werde ein wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zur Energiewende sein, kommentiert der Solarenergie-Förderverein e.V. (Aachen) den Entwurf für die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Viele der Unzulänglichkeiten des bisherigen EEG seien ausgeräumt worden, stellt der SFV fest. Andererseits bleibe es nicht aus, dass ein so umfangreiches Werk auch Passagen enthalte, die möglicherweise den Anlagenbetreibern […]

Die EEG-Novelle werde ein wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zur Energiewende sein, kommentiert der Solarenergie-Förderverein e.V. (Aachen) den Entwurf für die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Viele der Unzulänglichkeiten des bisherigen EEG seien ausgeräumt worden, stellt der SFV fest. Andererseits bleibe es nicht aus, dass ein so umfangreiches Werk auch Passagen enthalte, die möglicherweise den Anlagenbetreibern zum Nachteil gereichten.  Auf seinen Internetseiten ruft der SFV dazu auf, solche Formulierungen herauszuarbeiten. Die Beiträge sollen geprüft, gesammelt und – sofern aus der Sicht des SFV berechtigt – veröffentlicht werden. Der SFV will den Akteuren aus Branche, Verbänden und Initiativen auf diese Weise Gelegenheit zur Mitarbeit geben und sich an der Diskussion des Gesetzesentwurfs beteiligen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte am 13. August den Entwurf seines Hauses vorgelegt und den Bundesressorts mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. In der rot-grünen Regierungskoalition sei bereits eine heftige Diskussion um den Entwurf entflammt, berichtete der Fachinformationsdienst Solarthemen. Kritisiert wurden beispielsweise die vorgesehenen Umweltauflagen für kleine Wasserkraftanlagen (Hans-Josef Fell; Grüne) und der Umfang der Novelle (Hermann Scheer; SPD). Die ersten Diskussionsbeiträge auf den SFV-Internetseiten beschäftigen sich mit der Definition des Anlagenbetreibers und der vorgesehenen Regelung der Einspeisevergütung für Solarstrom aus PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kW an oder auf Gebäuden.

§ 3 Abs. 3 der EEG-Novelle definiere den Anlagenbetreiber als „diejenige natürliche oder juristische Person, die nach Maßgabe des bürgerlichen Rechts unbeschadet des Eigentums berechtigt ist, die Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien […] im eigenen Interesse zu nutzen.“ Nach diesem Gesetzesentwurf wäre demnach der einspeisende Eigentümer nicht mehr zwangsläufig der Anlagenbetreiber, heißt es auf der SFV-Seite. Vielmehr könnte ein Energieversorgungsunternehmen, welches den erzeugten Strom im eigenen Interesse nutze, die Rechte des Anlagenbetreibers für sich in Anspruch nehmen. Als Beispiel wird die Bewag AG genannt, die den Bau von Berliner Photovoltaikanlagen bis zu 5 kWp mit 1.000 Euro unterstützt. Nach dem Referentenentwurf wäre die Bewag der Anlagenbetreiber – mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen, so die Interpretation des Paragraphen auf der SFV-Seite zur EEG-Novelle.

Weiter kommentiert der SFV die künftig wegfallenden Leistungsgrenzen für Solarstromanlagen auf Freiflächen und befürchtet in § 11 Abs. 2 eine neue, „finanziell wirkende Leistungsgrenze“ von 30 kW für PV-Anlagen an Gebäuden. Der Entwurf sieht für Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, eine um 11,6 Cent/kWh erhöhte Vergütung vor. Für Anlagen über 30 kW ist eine erhöhte Vergütung von 11,6 Cent/kWh geplant. Damit werde für Gebäudeanlagen mit Hilfe der Vergütung eine faktische Leistungsgrenze von 30 kW eingeführt, so die Kritik. Es sei unbegreiflich, dass die Leistungsgrenze von 100 kW für PV-Anlagen auf Freiflächen aufgehoben werde, während für PV-Anlagen an oder auf Gebäuden eine finanziell wirkende Leistungsgrenze von 30 kW eingeführt werden solle.

Beiträge zur EEG-Diskussion erwartet der SFV per E-Mail an mailto:zentrale@sfv.de, Wenn der Name des Verfassers genannt werden soll, ist dies ausdrücklich zu vermerken, andernfalls werden die Einwände anonym veröffentlicht, so der SFV.

25.08.2003

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