Energie-Gipfel: Versorgungssicherheit und Klimaschutz gleichermaßen wichtig

Das Gespräch zu Energiethemen im Bundeskanzleramt am 18.09.2003 sei erfolgreich verlaufen, berichtet die Bundesregierung. Zwischen der Stromwirtschaft, den energienintensiven Industrien und der Regierung hätte Einigkeit bestanden über die Grundzüge eines nationalen Zuteilungsplanes für Emissionsrechte und -gutschriften. Detailfragen dazu sollen in einer Arbeitgruppe geklärt werden.  „In der Runde waren alle gemeinsam der Meinung, wenn wir Versorgungssicherheit […]

Das Gespräch zu Energiethemen im Bundeskanzleramt am 18.09.2003 sei erfolgreich verlaufen, berichtet die Bundesregierung. Zwischen der Stromwirtschaft, den energienintensiven Industrien und der Regierung hätte Einigkeit bestanden über die Grundzüge eines nationalen Zuteilungsplanes für Emissionsrechte und -gutschriften. Detailfragen dazu sollen in einer Arbeitgruppe geklärt werden.  „In der Runde waren alle gemeinsam der Meinung, wenn wir Versorgungssicherheit haben wollen, wenn wir nicht unser Klima weiter belasten wollen, dann müssen wir mehr erneuerbare Energien haben“, hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 19. September 2003 im ZDF-Morgenmagazin das Gespräch vom Vorabend kommentiert. Es werde aber auch noch im Jahre 2020 Kohlekraftwerke in Deutschland geben, diese müssten dann aber sehr viel sauberer und effizienter arbeiten.

Bei dem Treffen habe die deutsche Industrie ihre Selbstverpflichtung erneuert, 45 Millionen Tonnen Treibhausgase einzusparen, so die Bundesregierung. Dies werde ihr durch den Emissionshandel nicht erschwert, sondern leichter gemacht, betonte Trittin. Würden die Unternehmen nicht aus eigener Kraft vor Ort ihr Ziel der Verminderung von Treibhausgasen erreichen, könnten sie beispielsweise in anderen europäischen Ländern Emissionsrechte kaufen. Die erneute Bereitschaft der deutschen Industrie zur Emissionseinsparung sei eine „gute Botschaft“ gewesen. Umgekehrt stehe die Bundesregierung zu ihren Zusagen, dass sie bereits erbrachte Leistungen berücksichtige und auf die Selbstverpflichtung der Industrie nicht draufsatteln werde, erklärte Trittin.

Der bis zum März 2004 in Brüssel vorzulegende nationale Zuteilungsplan für Emissionsrechte werde zwei Handlungsperioden umfassen. In den Zeiträumen 2005 – 2007 und 2008 – 2012 sollen alle Produktionsanlagen, die Emissionen auslösen, eine kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten erhalten. Sie gelte auch für Neu- und Erweiterungsbauten, dazu gehören auch Neubauten von Kraftwerken, die Kernkraftwerke ersetzen sollen. Bereits geleistete Investitionen in die Reduzierung von Emissionen sollen angemessen angerechnet werden. In einer Arbeitsgruppe sollen in den kommenden Wochen Details zum nationalen Zuteilungsplan erarbeitet werden. Die Arbeitsgruppe wird zum ersten Mal am 25. September dieses Jahres tagen. Geleitet wird sie von Staatssekretären des Bundesumwelt- und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Beim Emissionshandel geht es um ein Handelssystem für Treibhausgasemissionen. Teilnehmer dieses Systems sind die Betreiber von Kraftwerken und bestimmten Industrieanlagen, die Treibhausgase ausstoßen. Nach der kostenlosen Vergabe von Zertifikaten über zugebilligte Emissionen, also Emissionsbegrenzungen, können diese anschließend ab 2005 in der gesamten Europäischen Union frei gehandelt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen, die mehr Treibhausgase ausstoßen als ihnen durch die Zertifikate zugebilligt werden, anderen Unternehmen Zertifikate abkaufen können, die ihre Emissionsmengen unterschreiten. Unternehmen, die weniger Emissionen ausstoßen, also über freie Zertifikate verfügen, können somit mit Gewinn Zertifikate verkaufen. Damit gibt es den generellen Anreiz, weniger Emissionen auszustoßen als zugebilligt wurden.

22.09.2003   Quelle: Bundesregierung

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