BMWA: Ergänzende Information zur EEG-Einigung

Die Förderung erneuerbarer Energien wird zukünftig stärker ökonomischen Effizienzkriterien unterworfen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA).  Besonders wichtig für die stromintensiven Branchen sei eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Härtefallregelung. Mit dem Kompromiss bei der EEG-Windförderung würden die Ziele des BMWA-Ausschreibungsmodells im Ergebnis erreicht: Die bisher besonders hohe Windförderung an schlechten […]

Die Förderung erneuerbarer Energien wird zukünftig stärker ökonomischen Effizienzkriterien unterworfen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA).  Besonders wichtig für die stromintensiven Branchen sei eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Härtefallregelung.

Mit dem Kompromiss bei der EEG-Windförderung würden die Ziele des BMWA-Ausschreibungsmodells im Ergebnis erreicht: Die bisher besonders hohe Windförderung an schlechten Standorten werde beendet. Künftig würden nur noch Windstandorte gefördert, an denen mindestens 65 % des gesetzlich vorgegebenen Referenzertrages erreicht werden. Gleichzeitig werde ein zusätzlicher Anreiz für das Repowering an guten Küstenstandorten geschaffen. Damit soll der Ersatz alter, weniger effizienter Windkraftanlagen, beschleunigt werden, die bis Ende 1995 in Betrieb gegangen sind. Die Degression der Windförderung wird laut BMWA verstärkt: Künftig werden die Einspeisevergütungen jährlich um 2 % sinken.

Die Photovoltaik-Förderung über das EEG werde verbessert, um die aufwärts gerichtete Marktentwicklung dieser Zukunftsbranche nach Auslaufen des 100.000-Dächer-Solarstromprogramms weiter voranzutreiben. Die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse soll stärker technologiebezogen differenziert werden; die jährliche Degression der Förderung werde verstärkt: Auch hier sollen die Einspeisevergütungen künftig jährlich um 2 % sinken. Darüber hinaus werde der Förderzeitraum bei Biomasse auf 15 Jahre verkürzt.

In Zukunft sollen deutlich mehr Unternehmen dauerhaft von der Härtefallregelung für stromintensive Betriebe profitieren können. Die EEG-Umlage werde künftig schon für Unternehmen ab einem Jahresstromverbrauch von 10 Gigawattstunden gedeckelt, statt wie bisher ab 100 Gigawattstunden, wenn ihr Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung mehr als 15 % – statt wie bisher mehr als 20 % beträgt. Die Prüfung für die Anwendung der Härtefallklausel im Einzelfall durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll erheblich vereinfacht werden. Die bisherige Ermessensentscheidung der Behörde werde durch eine gebundene Entscheidung mit eindeutigen und bestimmten Kriterien ersetzt.

06.11.2003   Quelle: BMWA

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