EEG: Grünen-Sprecher Fell kündigt Photovoltaik-Vorschaltgesetz an

Die Einigung zwischen Trittin und Clement über den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle ermöglicht es, ein vorgezogenes Gesetzgebungsverfahren für die Sonnenenergie einzuleiten.   Das berichtet der forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Hans-Josef Fell, in einer Pressemitteilung. Das novellierte Gesetz für die Photovoltaik solle möglichst schon am 1.1.2004 in Kraft treten. […]

Die Einigung zwischen Trittin und Clement über den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle ermöglicht es, ein vorgezogenes Gesetzgebungsverfahren für die Sonnenenergie einzuleiten.   Das berichtet der forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Hans-Josef Fell, in einer Pressemitteilung. Das novellierte Gesetz für die Photovoltaik solle möglichst schon am 1.1.2004 in Kraft treten.

Am Abend des 5. November hätten die Regierungsfraktionen im Einvernehmen mit dem Bundesumwelt- und dem Bundeswirtschaftsministerium beschlossen, dass das Verfahren für ein Photovoltaik-Vorschaltgesetz nächste Woche eingeleitet werden soll. Dann würden auch die genauen Inhalte feststehen. Da dieses Gesetz bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, werde der Fadenriss vermieden werden, der nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programmes gedroht hatte.

Beide Fraktionen seien bemüht, den Gesetzesinhalt gegenüber der Ministerienvorlage zu optimieren, betont Fell. Ziel des Novellierungsverfahrens sei, bis zum Dezember einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen, so dass sich der Bundestag Anfang nächsten Jahres mit dem Gesetz beschäftigen kann und das neue Gesetz im Frühjahr in Kraft gesetzt werden kann.

Die gestrige Einigung enthalte einige Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien, so Fell. Dazu zählten die verbesserten Ausbau-Ziele des Gesetzes, die Vergütungsregelung für die Windenergie im Offshore-Bereich, die Vergütungshöhe für die Geothermie und der Ersatz des 100.000-Dächer-Programmes durch eine Anpassung der Vergütungshöhe für Solarstrom.

An Stellen, an denen Verschlechterungen drohen, gebe es allerdings Korrekturbedarf im anstehenden Gesetzgebungsverfahren, betont Fell. Dies gelte vor allem für die Windenergieregelung im Binnenland, das „faktische Beenden der kleinen Wasserkraft“, die verkürzte Laufzeit der Biomassevergütung sowie für die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen.

06.11.2003   Quelle: Hans-Josef Fell, MdB

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