Erste Lesung der EEG-Novelle: Union stimmt zum Teil zu

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Bundestag am 13.12.2003 ein Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Die Vergütung für Strom aus Solarenergie soll demnach mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde betragen.   Die Unionsfraktion stimmte dem Entwurf in den Grundzügen zu, die FDP hat ihn abgelehnt. Es sei zu begrüßen, dass zumindest Teile der […]

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Bundestag am 13.12.2003 ein Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Die Vergütung für Strom aus Solarenergie soll demnach mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde betragen.   Die Unionsfraktion stimmte dem Entwurf in den Grundzügen zu, die FDP hat ihn abgelehnt.

Es sei zu begrüßen, dass zumindest Teile der Unions-Fraktion die Zeichen der Zeit erkannt hätten, erklärte der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für die erneuerbaren Energien, Marco Bülow. In der Debatte habe die Union Zustimmung zum Vorschaltgesetz der Regierungskoalition signalisiert. Die FDP entwickele sich dagegen immer mehr zum „Dinosaurier der Energiepolitik“. Mit falschen, unbelegten Zahlen verkünde sie der staunenden Öffentlichkeit, dass die Solarenergie erst in 100 Jahren wettbewerbsfähig sein werde. Deshalb sei es indiskutabel, die Branche weiterhin zu fördern. Diese Auffassung gefährde Deutschlands Klimaziele und die Arbeitsplätze in der Solarwirtschaft leichtfertig, kritisiert Bülow.

Nach Abschluss des 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms sei derzeit der wirtschaftliche Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie nicht mehr gewährleistet, heißt es in dem Gesetzentwurf der Koalition. Vor diesem Hintergrund drohe ein erheblicher Rückgang der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen, der die Solarindustrie in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen könnte. Da die mittelständisch geprägte Photovoltaikindustrie sensibel auf Marktentwicklungen reagiere, müsse sie noch vor einer „Gesamtnovellierung des EEG“ unterstützt werden.

Die Solarenergie werde in Zukunft eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangen, betont die Regierungskoalition. Der vergleichsweise hohe Vergütungssatz sei dadurch gerechtfertigt, dass die betreffenden Technologien relativ jung seien und die erforderliche Marktdynamik erst langsam in Gang komme. Die geplante Novelle werde in Zukunft voraussichtlich wieder zu deutlich sinkenden Produktionskosten führen, so dass die Vergütungssätze ab 2005 wieder um 5 Prozent sinken könnten.

14.11.2003   Quelle: Deutscher Bundestag; SPD-Fraktion

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