EEG: Umweltausschuss beschließt Solarstrom-Gesetz

Der Umweltausschuss des Bundestages hat am 25.11.2003 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union das Photovoltaik-Vorschaltgesetz beschlossen.  Das berichtet der forschungs- und technologiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Hans-Josef Fell. Die Zustimmung der Union sei von großer Bedeutung für die Solarbranche, da damit über die Regierungsfraktionen hinweg erstmals ein breiter […]

Der Umweltausschuss des Bundestages hat am 25.11.2003 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union das Photovoltaik-Vorschaltgesetz beschlossen.  Das berichtet der forschungs- und technologiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Hans-Josef Fell. Die Zustimmung der Union sei von großer Bedeutung für die Solarbranche, da damit über die Regierungsfraktionen hinweg erstmals ein breiter Konsens für die Solarstromvergütung erzielt werden konnte. Dies verschaffe der Branche ein deutliches Maß an zusätzlicher Planungssicherheit, so Fell. Die FDP sei mit ihrer „Abneigung“ gegen die erneuerbaren Energien mittlerweile im Bundestag vollständig isoliert, stellt Fell fest.

Die Unionsfraktion habe durchgesetzt, dass die Vergütungssätze für größere Dachanlagen im Vergleich zum Entwurf leicht abgesenkt werden, kommentiert Fell die Verhandlungen. Von der Union nicht mitgetragen werde der Vorschlag von SPD und Grünen, die im 100.000 Dächerprogramm abgelehnten Anlagen ebenso zu vergüten wie Neuanlagen. Dies betreffe Anlagen, für die Kreditanträge im Rahmen der Frist zum 100.000-Dächer-Programm gestellt wurden, aber Grund der übergroßen Nachfrage nicht mehr bedient werden konnten.

Im Vergleich zu dem in erster Lesung vor zwei Wochen eingebrachten Gesetzesentwurf seien einige Formulierungen korrigiert und eine inhaltliche Verbesserung erreicht worden: In Planung- und Bau befindliche Freiflächenanlagen, die nicht unter die Bestimmungen des neuen Gesetzes fallen, aber nach dem bisherigen Gesetz Vergütungsanspruch gehabt hätten, sollen eine Übergangsfrist bis zur Mitte des nächsten Jahres erhalten. Mit dieser Regelung seien Investitionsruinen verhindert und der Vertrauensschutz gewahrt worden.

Die 3. Lesung des Vorschaltgesetzes im Bundestag ist vorgesehen für Donnerstag, den 27.11. Dann sollen die heutigen Beschlüsse des Umweltausschusses ohne Änderung verabschiedet werden, kündigte Fell an. Der Bundesrat wird das Gesetz am 19. Dezember beraten. Sollte der Bundesrat wie erwartet zustimmen, könne das Gesetz bereits zum 1.1.2004 in Kraft treten. Im Falle eines – unwahrscheinlichen – Einspruchs müsste der Bundestag den Einspruch überstimmen. Dabei könnte es eventuell zu einer kleinen zeitlichen Verzögerung kommen. Verhindern könne der Bundesrat das Gesetz jedoch nicht, da seine Zustimmung nicht erforderlich ist.

Die Solarstromvergütung, die im übrigen nicht nur für Photovoltaik gilt, wird nach Auskunft von Hans-Josef Fell geregelt wie folgt:

– Die Grundvergütung für frei stehende Anlagen, wird auf der Vergütungshöhe des Jahres 2003 gehalten: 45,7 Cent/kWh.
– Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
– Anlagen zwischen 30 kW und 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 30 kW liegt, je Kilowattstunde 54,6 Cent.
– Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100 kW liegt, je Kilowattstunde 54 Cent. (Beispiel: bei einer 150 kW-Anlage wird 20% des Stroms mit 57,4 Cent je kWh; 46,7% mit 54,6 Cent je kWh und 33,3% mit 54 Cent je kWh vergütet; die Vergütung beträgt somit: 54,96 Cent)
– Für Fassadenanlagen gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Cent.
– Wegfallen wird der so genannte „1000 MW-Deckel“, der bis dato Gesetzesbestandteil war und den Ausbau der Photovoltaik auf maximal 1.000 Megawatt beschränkte.

25.11.2003   Quelle: Hans-Josef Fell (MdB)

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