Umweltministerium: „ARD-Magazine schießen gegen Windkraft“
„Konservative Magazine der ARD“ hätten sich gegen die Windkraft eingeschossen, kritisiert das Bundesumweltministerium (BMU) auf seinen Internetseiten. Den Auftakt gemacht habe das MDR-Magazin „Fakt“ im August; am 25. November habe der Bayerische Rundfunk (BR) mit einem Beitrag für „Plusminus“ nachgezogen. Während „Fakt“ allen Ernstes behaupte habe, die Windenergie sorge in Deutschland „vor allem dafür, dass die Reichen reicher werden und Arbeitsplätze wegen der hohen Kosten verloren gehen“, konstatiere die „Plusminus“-Redaktion des BR einen „massiven Wertverlust“ von Eigenheimen durch Windkraftanlagen und spreche von einer „Teil-Enteignung“.
Das Magazin „Plusminus“ schließe aus einem Einzelfall, dass Grundstücke durch „benachbarte Windräder“ an Wert verlören, entgegnet das BMU. Als Ursachen dafür würde Schattenwurf durch die Rotoren und Lärm genannt. Der Film lasse völlig offen, wie eng die Nachbarschaft der Windräder zu dem Wohnhaus der erwähnten Familie tatsächlich ist. Er zeige nur Kühe, die vom Schatten rotierender Windräder offensichtlich unbeeindruckt weiden. Ebenso wenig werde die Äußerung der Grundstückseigentümerin belegt, der Rotor-Lärm sei so laut, dass man im Haus nachts nicht bei offenem Fenster schlafen könne.
Es sei unbestreitbar, dass Windenergieanlagen – ebenso wie Strommasten und andere Industriebauwerke – Auswirkungen auf den Menschen oder die Natur haben können, so das BMU. Art und Stärke dieser Auswirkungen hingen allerdings sehr stark von der Planung und dem Standort der Windkraftprojekte ab. Um negative Auswirkungen zu vermeiden, komme es vor allem darauf an, vor Ort geeignete Standorte auszuweisen. Diesbezüglich habe es vor allem in der Frühphase der Windkraftentwicklung von Seiten der örtlichen Genehmigungsbehörden in manchen Fällen Versäumnisse gegeben. Es sei aber unredlich, solche Beispiele zu verallgemeinern, unterstreicht das Bundesumweltministerium.
Eine allgemein gültige Aussage, ob Wertminderungen durch Windenergieanlagen verursacht werden und wie hoch diese gegebenenfalls sind, lässt sich nach Aussage des BMU nicht treffen. Dies hänge von der jeweiligen Beurteilung des Einzelfalls ab. In der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte seien bisher die auf solche Einwände gestützten Klagen gegen die Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen für Windenergieanlagen sämtlich ohne Erfolg geblieben. Deshalb sei auch der von „Plusminus“ erhobene Vorwurf der „Teil-Enteignung“ absurd, kontert das BMU.
Das Bundesumweltministerium wendet sich auch gegen einen weiteren Kritikpunkt der Plusminus-Redaktion: Das Magazin habe unter Berufung auf eine nicht näher bezeichnete Studie behauptet, Windkraftwerke hätten auf Grund mangelnder Ästhetik auch „negative Wirkungen“ auf den Tourismus. Eine aktuelle Studie des Bielefelder SOKO-Instituts für Sozialforschung und Kommunikation vom Juli 2003 habe jedoch ergeben, dass Windenergieanlagen von Touristen im Vergleich zu anderen Störungen weitaus weniger wahrgenommen beziehungsweise als störend empfunden würden. So hätten 75,9% der Befragten Atom- und Kohlekraftwerke, 64,5% Fabrikschornsteine und 41% Hochspannungsleitungen als störend empfunden, Windenergieanlagen störten dagegen nur 27%.
05.12.2003 Quelle: BMU