Marktanreizprogramm: Verbesserungen für die tiefe Geothermie

Am 01. Januar treten die neuen „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ in Kraft. Für die so genannte tiefe Geothermie ergeben sich einige entscheidende Verbesserungen gegenüber dem alten „Marktanreizprogramm“.  Das berichtet die Geothermische Vereinigung e. V. in einer Pressemitteilung. Ein wichtiger Punkt sei, das nun auch Kommunen, kommunale Betriebe oder Körperschaften öffentlichen […]

Am 01. Januar treten die neuen „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ in Kraft. Für die so genannte tiefe Geothermie ergeben sich einige entscheidende Verbesserungen gegenüber dem alten „Marktanreizprogramm“.  Das berichtet die Geothermische Vereinigung e. V. in einer Pressemitteilung. Ein wichtiger Punkt sei, das nun auch Kommunen, kommunale Betriebe oder Körperschaften öffentlichen Rechts Anträge stellen können. Bis zu 40% der Investitionssumme könnten künftig aus Bundesmitteln gefördert werden. Die alte Richtlinie habe den Bundesanteil auf 20% begrenzt und eine Beteiligung der Bundesländer vorausgesetzt.

Die Beteiligung der Bundesländer sei jedoch häufig entfallen, auf Grund nicht vorhandener eigener Länderprogramme, fehlender Mittel oder einfach aus mangelndem politischen Willen, so die Geothermische Vereinigung. Die Förderung erfolgt über Darlehen und durch Teilschuldenerlasse aus Eigenmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Teilschuldenerlass beträgt 103 EUR je Kilowatt errichteter Nennwärmeleistung, höchstens jedoch 1.000.000 EUR je Einzelanlage. Für ein im Rahmen der Investition zu errichtendes Fernwärmenetz wird ein zusätzlicher Teilschuldenerlass von 50 EUR pro Meter Rohrleitung und höchstens 600.000 EUR gewährt, wenn ein Mindestwärmeabsatz von 1,5 Megawattstunden pro Jahr und Meter Rohrlänge nachgewiesen wird.

Die Fördersätze für die tiefe Geothermie sollen ab 2005 sinken. Die Förderung ist bis zum 31.12.2006 befristet. Anträge können bis zum 15.10.2006 eingereicht werden. Über die Fortführung der Richtlinie über das genannte Datum hinaus soll auf Grundlage einer Programmevaluierung im Herbst 2005 entschieden werden.

Den kompletten Text der Richtlinie gibt es unter
www.geothermie.de

11.12.2003   Quelle: Geothermische Vereinigung e.V.

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