EU-Kommission: Neue Vorschriften, damit Mitgliedstaaten mehr Energie sparen
Eine in allen Mitgliedstaaten durch gesteigerte Energieeffizienz erzielte 1%ige Energieeinsparung würde bedeuten, dass in der gesamten EU im Jahr 2012 eine jährliche Energieeinsparung von rund 6 % erreicht wird. Dieses ehrgeizige Ziel hat sich die Kommission mit ihrem neuen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Union und zur Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen gesetzt. Der Vorschlag soll einen sparsamen Energieverbrauch in der Union fördern und einen Rahmen schaffen mit gemeinsamen Begriffsbestimmungen, Instrumenten, methodischen Zielen und Verpflichtungen sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Sektor.
Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Förderung der kostenwirksamen und effizienten Energienutzung in der Europäischen Union am 10.12.2003 vorgelegt. Demnach müssten die Mitgliedstaaten zwei Energieeinsparziele erreichen und sicherstellen, dass Energieanbieter für den Zeitraum 2006-2012 Energiedienstleistungen anbieten.
Das allgemeine Endenergieeinsparziel von 1 % pro Jahr bedeutet, dass 1 % des Energievolumens eingespart werden muss, das in den vergangenen fünf Jahren an Endkunden verteilt und/oder verkauft wurde. Diese Einsparungen müssen in folgenden Sektoren vorgenommen werden: Haushalte, Landwirtschaft, gewerblicher und öffentlicher Sektor, Verkehr und Industrie. Alle Energiearten werden berücksichtigt, von Elektrizität und Erdgas bis hin zu Fernwärme und -kühlung, Stein- und Braunkohle, land- und forstwirtschaftliche Energieerzeugnisse und Kraftstoffe.
Das nachfrageseitige, sektorspezifische Ziel heißt, dass der öffentliche Sektor der Mitgliedstaaten einen besonderen Beitrag zur Erreichung dieses Gesamtziels leisten soll. Er müsste mindestens 1,5 % Energie pro Jahr einsparen, vor allem durch ein energieeffizientes öffentliches Beschaffungswesen. Diese Einsparung würde ebenfalls einen Beitrag zum allgemeinen jährlichen Einsparziel von 1 % leisten.
Eine angebotsseitige Verpflichtung zum Verkauf von Energiedienstleistungen soll die Energieversorger oder Einzelhandelskunden zwingen, Energiedienstleistungen in ihre Energieversorgung und ihren Energieabsatz zu integrieren, bis 5 % ihrer Kunden abgedeckt sind. Alternativ sollen so genannte Energieaudits angeboten werden. Der Richtlinienentwurf schaffe durch gemeinsame Begriffsbestimmungen, Instrumente und Methoden einen harmonisierten Rahmen, um die Mitgliedstaaten bei der Erreichung dieser Ziele und der Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen.
Über diesen Vorschlag im Bereich der Energieeffizienz hinaus hat die Kommission auch ein neues Maßnahmenpaket zur Förderung von Investitionen in den europäischen Übertragungs-/Fernleitungs- und Erzeugungs-/Gewinnungssektoren vorgeschlagen. Ziel ist es, den Wettbewerb zu stärken und die Wiederholung von Stromausfällen wie in diesem Sommer zu vermeiden.
15.12.2003 Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland