Marktanreizprogramm: neue Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien

Das Bundesumweltministerium (BMU) verbessert die Förderung des Marktzugangs für erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP).   Ab 2004 gelten neue Förderrichtlinien, die der gestiegenen Nachfrage nach Fördergeldern Rechnung tragen, so das BMU in einer Pressemitteilung. Zudem werde der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Künftig können neben privaten Nutzern auch Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kirchen Anträge […]

Das Bundesumweltministerium (BMU) verbessert die Förderung des Marktzugangs für erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP).   Ab 2004 gelten neue Förderrichtlinien, die der gestiegenen Nachfrage nach Fördergeldern Rechnung tragen, so das BMU in einer Pressemitteilung. Zudem werde der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Künftig können neben privaten Nutzern auch Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kirchen Anträge im Rahmen des MAP stellen. Das BMU weist darauf hin, dass Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen die Förderung erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission nutzen können.

Die neuen Richtlinien gelten bis Ende 2006. Das Marktanreizprogramm werde gespeist aus den Ökosteuereinnahmen, die bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien anfallen, so das BMU. Im nächsten Jahr stehen dafür laut BMU 200 Millionen Euro zur Verfügung. Im Jahr 2003 seien 190 Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden. Die Mittel sollen bis 2006 kontinuierlich auf 230 Mio. Euro erhöht werden. Im Rahmen dieses Programms fördert der Bund den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien durch Zuschüsse oder Teilschulderlasse, mit denen zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorzeitig teilweise getilgt werden.

Mit Zuschüssen werden Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen für Schulen und Universitäten sowie Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse unterstützt. Die Anträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Biogasanlagen, große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie werden im Rahmen der Richtlinie von der KfW mit Darlehen und von der Bundesregierung mit Teilschulderlassen gefördert.

Zentrales Ziel des Marktanreizprogramms ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und dazu beizutragen, dass deren Kosten gesenkt und deren Wirtschaftlichkeit verbessert wird. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: „Mit den neuen Förderrichtlinien stärken wir die Investitionsanreize und schaffen Investitionssicherheit. Von der Erweiterung der Antragsberechtigten im kommunalen Bereich erwarte ich Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien.“

Die neuen Richtlinien wurden am 13.12.003 im Bundesanzeiger 234 veröffentlicht. Sie sind im Internet abrufbar unter http://www.bmu.de/files/ee_marktanreiz.pdf. Förderanträge sind ebenfalls über Internet zu erhalten unter den Adressen http://www.bafa.de oder httP://www.kfw.de.

15.12.2003   Quelle: BMU

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