Strom und Gas: Regierung will EU-Richtlinien bis Mitte 2004 umsetzen
Die Bundesregierung strebt an, die beiden Beschleunigungsrichtlinien der Europäischen Union für Strom und Gas bis zum 1. Juli 2004 umzusetzen. Dies geht hervor aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) arbeite derzeit an einem Referentenentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes. Für die Energiewirtschaft gebe es auf der Grundlage einschlägiger Regelungen im derzeit geltenden Energiewirtschaftsgesetz „hinreichende Rechtssicherheit“, antwortete die Bundesregierung auf die Frage der Unionsfraktion, ob nach dem Auslaufen der Verbändevereinbarungen zu Strom und Gas zum Jahresende Rechtssicherheit bestünde. Da die geplante Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt nach den EU-Vorgaben zum 1. Juli 2004 arbeitsfähig sein müsse, werde ein Aufbaustab gebildet, der bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angesiedelt sein soll, so die Bundesregierung. Die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen seien bereits geschaffen worden.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich am 18. November 2003 in einer Kleinen Anfrage danach erkundigt, warum die Bundesregierung noch keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinie für Strom und Gas vorgelegt habe. Die Richtlinie sieht laut CDU/CSU-Fraktion die Einführung eines „regulierten Netzzugangs“ bis zum 1. Juli 2004 vor. Um die Vorgaben fristgerecht umzusetzen, sei eine umfangreiche Tätigkeit des Gesetzgebers erforderlich. Die Union wollte wissen, welche Regelungen der EU-Richtlinie, sofern sie bis zum 1. Juli nächsten Jahres nicht umgesetzt werden, unmittelbare Wirkung im nationalen Recht haben.
17.12.2003 Quelle: Deutscher Bundestag