EEG: Zweites Änderungsgesetz passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2003 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. November 2003 verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch in der Sache für problematisch sowie einzelne Regelungen nicht für ausgereift. […]

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2003 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. November 2003 verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Der Bundesrat hält den Gesetzesbeschluss sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch in der Sache für problematisch sowie einzelne Regelungen nicht für ausgereift. Um die Weiterentwicklung der Solarstromindustrie nicht zu gefährden, stellt der Bundesrat jedoch seine Bedenken gegen das Gesetz zurück und sieht von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab.  Die verfahrenstechnische Kritik des Bundesrates richtet sich gegen ein Vorschaltgesetz für einen Teilbereich der EEG-Gesamtnovelle; inhaltlich bemängelt der Bundesrat die Einbeziehung der bisher haushaltsfinanzierten Photovoltaik-Ergänzungsförderung in die Umlagefinanzierung des EEG.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgesehene Ausweitung der EEG-finanzierten Förderung eine Beratung im Kontext der Gesamtnovellierung des EEG erfordert, deren wesentliches Ziel auch eine Kostenbegrenzung der EEG-Förderung insgesamt sein muss, heißt es in dem Beschluss vom 19.12.2003. Der Bundesrat sehe andererseits die Notwendigkeit, für die Marktbeteiligten im Bereich der Photovoltaik schon vor Inkrafttreten der Gesamtnovellierung grundsätzliche Klarheit über eine Folgeregelung zu dieser Ergänzungsförderung zur bisherigen EEG-Vergütung zu erhalten. Um in dieser Situation die notwendige Weiterentwicklung der noch jungen Photovoltaik-Industrie nicht zu gefährden, stelle der Bundesrat Bedenken gegen das vorliegende Gesetz zurück und sehe von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses mit Blick auf die damit verbundene Verfahrensverzögerung ab.

Der Bundesrat behalte sich jedoch vor, im Rahmen der folgenden Gesamtnovellierung des EEG auch die neuen Regelungen zur Fotovoltaikförderung in die Gesamtberatung einzubeziehen und im Einzelnen gegebenenfalls Änderungen zu fordern. Dies betreffe beispielsweise eine weiterhin leistungs- oder mengenmäßige Begrenzung (Deckelung) der EEG-geförderten Photovoltaik-Stromeinspeisung insgesamt; die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für große Photovoltaik-Anlagen; die Sachgerechtheit der vorgesehenen Zusatzförderung für so genannte Fassadenanlagen; die Sachgerechtheit der vorgesehenen Begrenzung der Zusatzförderung kleinerer Photovoltaik-Anlagen auf gebäudegebundene Anlagen. Weiter mahnt der Bundesrat die Sachgerechtheit einer Regelung von Anforderungen an Zweck und Inhalt von Bebauungsplänen an, welche die Förderfähigkeit von Photovoltaik-Anlagen und damit faktisch deren Zulässigkeit begründen sollen. Außerdem will der Bundesrat die Sachgerechtheit der vorgesehenen Aussetzung der Vergütungsdegression im Jahr 2004 überprüfen.

Der Deutsche Bundestag hatte am 27.11.2003 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Union das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Das Gesetz enthält verbesserte Einspeisevergütungen für Solarstrom ab Anfang 2004. Die Betreiber von Photovoltaikanlagen sollen demnach bis zu 62,4 Cent je Kilowattstunde erhalten. Derzeit wird Sonnenstrom mit 45,7 Cent/kWh vergütet. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz bereits zum 1.1.2004 in Kraft treten. Das Vorschaltgesetz zum EEG war notwendig geworden, nachdem im Sommer diesen Jahres das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm ausgelaufen war.

22.12.2003   Quelle: Deutscher Bundesrat

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