Raumordnungsverfahren für Offshore-Windpark Nordergründe abgeschlossen

Die Bezirksregierung Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren für den geplanten Offshore-Windpark Nordergründe der Energiekontor AG mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen  Damit werde die Vereinbarkeit von bis zu 25 Windenergieanlagen mit einer maximalen Nennleistung von je 5 Megawatt, die bis zu rund 170 m hoch sein können, mit den Erfordernissen der Raumordnung festgestellt. Die Planung zur Umsetzung […]

Die Bezirksregierung Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren für den geplanten Offshore-Windpark Nordergründe der Energiekontor AG mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen  Damit werde die Vereinbarkeit von bis zu 25 Windenergieanlagen mit einer maximalen Nennleistung von je 5 Megawatt, die bis zu rund 170 m hoch sein können, mit den Erfordernissen der Raumordnung festgestellt. Die Planung zur Umsetzung dieses Projektes könne nun zügig weiter gehen, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Der Offshore-Windpark, mit dessen Bau bis 2006 begonnen werden soll, wird in der Wesermündung rund 20 km nördlich von Wilhelmshaven und gut 20 km nordwestlich vor der Wurster Küste liegen.

Die Bezirksregierung Lüneburg habe die positive Entscheidung getroffen, weil der Windpark gegenüber der ursprünglichen Planung verkleinert worden sei und er zur Sammlung von Erfahrungen diene für weiter in der Nordsee in tieferem Wasser geplanten Offshore-Windparks. Vorteile des Vorhabens auf den Nordergründen seien das noch relativ flache Wasser und die Nähe zu den Häfen sowie zum Land. Durch die jetzt geplante Größe würden die möglichen Beeinträchtigungen des Naturschutzes, der Fischerei und des Landschaftsbildes auf ein akzeptables Maß reduziert.

Für den Windpark ist eine Kabelanbindung zur Einspeisung in das Stromnetz erforderlich. Dafür sei noch eine Detailabstimmung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung über die Querung von Weser und Jade erforderlich. Sobald diese erfolgt ist, werde die Landesplanerische Feststellung entsprechend ergänzt, so die Energiekontor AG.

Die Energiekontor AG könne jetzt die Unterlagen für die noch erforderliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erarbeiten. Für diese Genehmigung ist ebenfalls die Bezirksregierung Lüneburg zuständig. Neben der Klärung technischer Details ist dabei eine formelle Verträglichkeitsprüfung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz durchzuführen, in der die Vereinbarkeit des Windparks mit dem „Natura 2000-Netz“ der EU noch genauer geprüft wird. Dabei geht es um die Vereinbarkeit mit den im Wattenmeer liegenden Naturschutz- und Vogelschutzgebieten.

Mit dem Bau des Offshore-Windparks Nordergründe verbinde das Land Niedersachsen die Erwartungen auf die Weiterentwicklung und den Ausbau der Windenergie auf dem Meer und besonders auf die damit verbundene wirtschaftliche Entwicklung des niedersächsischen Küstenraums, so das Unternehmen.

29.12.2003   Quelle: Energiekontor AG

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