Solarwirtschaft erwartet Wachstumsraten von jährlich 25 Prozent

Die seit dem 1. Januar 2004 gültige gesetzliche Regelung für die Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen sorgt nach Auffassung der Solar-Verbände dafür, dass sich der Betrieb von Solarstromanlagen in Zukunft rechnet. Auf der Grundlage der neuen Regelung erwartet die Industrie auch künftig Wachstumsraten von jährlich 25 Prozent.  Der Gesetzgeber verpflichte die Stromnetzbetreiber mit dem so […]

Die seit dem 1. Januar 2004 gültige gesetzliche Regelung für die Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen sorgt nach Auffassung der Solar-Verbände dafür, dass sich der Betrieb von Solarstromanlagen in Zukunft rechnet. Auf der Grundlage der neuen Regelung erwartet die Industrie auch künftig Wachstumsraten von jährlich 25 Prozent.  Der Gesetzgeber verpflichte die Stromnetzbetreiber mit dem so genannten Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG, Solarstrom zu einem vorgegebenen und kostendeckenden Preis zu vergüten, heißt es in einer Pressemitteilung der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) und des Bundesverbandes Solarindustrie (BSi). Anschaffungs- und Betriebskosten könnten damit erstmals vollständig durch die Vergütung gedeckt werden, so die an der Gesetzesinitiative beteiligten Verbände BSi und UVS. Sie erwarten infolge des neuen Gesetzes, dass die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen weiter steigen wird.

Bereits in den vergangenen vier Jahren habe sich der Photovoltaik-Markt auf 130 Megawatt verzehnfacht. Das parlamentarisch im Eilverfahren initiierte Solargesetz ersetzt das im Sommer letzten Jahres ausgelaufene 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm. Als 2. Vorschaltgesetz zum Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) wurde es im Bundestag mit den Stimmen der Koalitions- und CDU/CSU-Fraktionen verabschiedet, passierte kurz vor Weihnachten ohne Verzögerung den Bundesrat und trat am 1. Januar in Kraft.

Der wirtschaftliche Betrieb von Solarstromanlagen (Photovoltaik) wird laut UVS und BSi möglich durch die Anhebung der gesetzlich verankerten Vergütungssätze für Anlagen auf und an Gebäuden: Wer im Jahr 2004 eine Solaranlage errichtet und an das öffentliche Stromnetz anschließt, erhält statt bislang 45,7 Cent zukünftig je nach Anlagentyp bis zu 62,4 Cent je Kilowattstunde Solarstrom. Damit amortisiere sich die Anlage über den Betrieb von 20 Jahren. Da gleichzeitig auch die Größenbegrenzung aufgehoben worden sei, werde künftig auch der Bau von ebenerdigen Solarkraftwerken über Beteiligungsfinanzierungen möglich. Damit könnten erstmals auch Bürger ohne eigenes Dach von der umweltfreundlichen Solarstromtechnik profitieren. Die Neuregelung mache die Amortisation von Anlagen in guten Lagen möglich.

UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig freut sich, dass mit dem neuen Gesetz gänzlich neue Verbraucherschichten erreicht würden: „Der weitere Ausbau der Solartechnik ist jetzt gesichert, denn Solarenergie ist nun rundum verbraucherfreundlich. In der Vergangenheit gehörte zum Betrieb einer Solaranlage eine gehörige Portion Idealismus oder eine dicke Brieftasche. Jetzt wird das saubere Solarkraftwerk auf dem eigenen Dach endlich für jedermann erschwinglich.“ Gerhard Stryi-Hipp, Geschäftsführer des BSi, blickt in eine sonnige Zukunft: „Die Solarstromindustrie hat massiv in neue Fertigungskapazitäten investiert und steht bereit, den Solarmarkt weiter auszubauen und die erwartete Nachfrage zu befriedigen. Damit werden Arbeitsplätze geschaffen und eine Zukunftsbranche aufgebaut.“ Deutschland ist der zweitgrößte Markt für die Solarstromtechnik weltweit hinter Japan und sichert heute bereits 10.000 Arbeitsplätze.

06.01.2004   Quelle: BSi, UVS

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