SFV schlägt Biomasse-Vorschaltgesetz zum EEG vor

Strom aus Biomasse kann einen wirtschaftlich bedeutsamen Beitrag zum Ausgleich der zeitlich verschiedenen Belastungen des Stromnetzes liefern, wenn er grundsätzlich nur zu Zeiten hohen Strombedarfs eingespeist wird. So begründet der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) seinen Vorschlag zur Diskussion eines weiteren Vorschaltgesetzes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).  Durch eine zeitliche Steuerung der Stromeinspeisung ließen sich die Netzkosten des […]

Strom aus Biomasse kann einen wirtschaftlich bedeutsamen Beitrag zum Ausgleich der zeitlich verschiedenen Belastungen des Stromnetzes liefern, wenn er grundsätzlich nur zu Zeiten hohen Strombedarfs eingespeist wird. So begründet der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) seinen Vorschlag zur Diskussion eines weiteren Vorschaltgesetzes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).  Durch eine zeitliche Steuerung der Stromeinspeisung ließen sich die Netzkosten des aufnahmepflichtigen Versorgungsnetzbetreibers verringern, argumentiert der SFV. Die Einsparungen könnten nach dem Prinzip der vermiedenen Kosten an den Strom-Einspeiser weitergegeben werden.

Die im EEG festgesetzten, zeitunabhängigen Mindestvergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien würden die besondere Stärke der Biomasse nicht berücksichtigen, Strom genau dann liefern zu können, wenn er besonders gefragt und wertvoll ist. Während der Bedarfsspitzen am Mittag werde im Stromhandel für den Zukauf von konventionell erzeugtem Strom zwischen 2 bis 20 Mal mehr bezahlt als nachts. Dieser Preisunterschied werde für die Stromeinspeisung aus Biomasse noch nicht genutzt, betont der SFV.

An Stelle einer organisatorisch und rechtlich komplizierten Teilnahme der Biostrom-Produzenten am Stromhandel stellt der SFV eine einfache gesetzliche Regelung für eine zusätzliche zeitgestaffelte Vergütung zur Diskussion. Stromproduzenten, die ausschließlich in den Zeiten erhöhter Strompreise einspeisen, sollen nach den Vorstellungen des SFV eine EEG-Zusatzvergütung erhalten, welche den durchschnittlich erzielbaren Erlösen im Stromhandel entsprechen soll.

Um denjenigen, die ihre Biomasse-Anlage weiterhin ohne zeitliche Festlegung betreiben wollen, auch diese Möglichkeit nicht zu verbauen, behalte der SFV-Entwurf das bisherige Prinzip der zeitunabhängigen Mindestvergütungen bei. Nur Stromproduzenten, die ihre Einspeisung gegenüber dem Netzbetreiber auf vertraglich schematisch festgelegte Einspeise-Zeiträume beschränkt haben, sollen die Zusatzvergütung erhalten. Nach dem SFV-Entwurf soll für den Einspeiser keine Verpflichtung bestehen, die Einspeise-Zeiträume tatsächlich auszufüllen. Für den Netzbetreiber ist im Gegenzug keine Verpflichtung vorgesehen, eine Einspeisung außerhalb der vertraglich festgelegten Einspeise-Zeiträume zu vergüten.

Den Gesetzentwurf für ein Biomasse-Vorschaltgesetz finden Sie unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/biomasse.htm; Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht.

16.01.2004   Quelle: SFV

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