VKU-Präsident Widder begrüßt Clement-Konzept einer normierenden Regulierung der Strom- und Gasmärkte

„Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bewertet die am 20.01.2004 von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement vorgestellten Eckpunkte zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als Schritt in die richtige Richtung.“  Das erklärte VKU-Präsident Gerhard Widder in einer ersten Reaktion auf die Rede des Ministers bei der Berliner Handelsblatt-Jahrestagung. „Positiv hervorzuheben ist, dass die Forderung der Stadtwerke nach gesetzgeberischer […]

„Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bewertet die am 20.01.2004 von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement vorgestellten Eckpunkte zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als Schritt in die richtige Richtung.“  Das erklärte VKU-Präsident Gerhard Widder in einer ersten Reaktion auf die Rede des Ministers bei der Berliner Handelsblatt-Jahrestagung. „Positiv hervorzuheben ist, dass die Forderung der Stadtwerke nach gesetzgeberischer Festlegung wesentlicher Regulierungsinhalte für die Strom- und Gasmärkte aufgegriffen wurde“, so Widder. Damit werde eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um Wirtschaft und Verbrauchern mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit über die künftigen Marktbedingungen zu geben“, betonte der VKU-Präsident weiter.

Durch die Ankündigung des Ministers sieht sich der VKU in seinem Vorschlag für eine normierende Regulierung grundsätzlich bestätigt, wonach die Bedingungen des Netzzugangs und der Methoden zur Berechnung der Netznutzungsentgelte für die Strom- und Gasmärkte im novellierten EnWG und entsprechenden Rechtsverordnungen festgelegt werden sollten.

Der VKU plädiert darüber hinaus mit Blick auf die Vielzahl der durch die Regulierung erfassten Unternehmen für die Einrichtung einer föderal organisierten Behördenstruktur. Diese soll einen bundeseinheitlichen Vollzug gewährleisten sowie die Zuständigkeit der Bundes- und der Länderregulierungsinstanzen klar definieren.

Beim gesellschaftsrechtlichen Entflechtungsgebot (Unbundling) bestehe grundsätzliche Übereinstimmung mit dem BMWA darüber, dass für kleine und mittlere Unternehmen die Ausnahmeregelung der EU-Richtlinien (so genannte „de-minimis-Option“) in das EnWG aufgenommen werden soll. Der VKU habe sich bereits frühzeitig dafür eingesetzt, dass Verteilnetzbetreiber unter 100.000 angeschlossenen Kunden vom gesellschaftsrechtlichen Entflechtungsgebot ausgenommen werden.

21.01.2004   Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V.

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