Trittin zur Emissionshandel-Diskussion: „Planwirtschaft lässt grüßen“

„Die Diskussion um die Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels nimmt allmählich groteske Züge an. Während das Bundesumweltministerium eine Regelung vorschlägt, die es der Industrie erlaubt, beim Ersatz alter Kraftwerke durch neue Anlagen die weit bemessenen Emissionsrechte der Altanlage in vollem Umfang auf die Neuanlage zu übertragen, will die Kohle-Lobby, dass der Staat Emissionsrechte nach Brennstoff verteilt. Das […]

„Die Diskussion um die Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels nimmt allmählich groteske Züge an. Während das Bundesumweltministerium eine Regelung vorschlägt, die es der Industrie erlaubt, beim Ersatz alter Kraftwerke durch neue Anlagen die weit bemessenen Emissionsrechte der Altanlage in vollem Umfang auf die Neuanlage zu übertragen, will die Kohle-Lobby, dass der Staat Emissionsrechte nach Brennstoff verteilt. Das ist Planwirtschaft“, erklärte Bundesumweltminister Trittin.   Das Umweltministerium setze auf Marktwirtschaft. Äußerungen der letzten Tage ließen befürchten, dass sich Teile der Industrie von ihren zugesagten Verpflichtungen verabschieden wollen – zu Lasten der Steuerzahler, so Trittin.

Nach dem Vorschlag de Bundesumweltministeriums bleibe der durch eine Neuanlage oder Modernisierung erzielte Effizienzgewinn als Modernisierungsanreiz bei dem Unternehmen, so Trittin. Diese Übertragungsregelung solle unabhängig von der Art des Brennstoffs gelten, der in der neuen Anlage eingesetzt wird – also für Steinkohle, Braunkohle, Öl und Gas in gleicher Weise. Die Gesellschaft gebe ein solches Ziel vor. Es bleibe den Unternehmen überlassen, wie sie das Ziel erreichen, heißt es in einer Pressemitteilung des BMU.

Nur für Investoren, die neu auf den deutschen Markt kommen, also keine Altanlagen ersetzen, soll nach Auffassung des BMU ein ambitionierter Standard gelten. Die kostenlose Zuteilung soll in dem Umfang erfolgen, der für ein hoch effizientes, dem Stand der Technik entsprechendes Gas- und Dampfkraftwerk gleicher Kapazität angemessen wäre. Egal welche Technik und welcher Brennstoff eingesetzt werde, müssten die Emissionen des neuen Kraftwerkes sich an dieser im Markt gängigen und relativ klimaschonenden Technik messen lassen.

Das Bundesumweltministerium strebe eine Übertragungsregelung auf der Basis des Produkts an, nicht auf Grundlage des Brennstoffs, so Trittin. Die Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie in Deutschland werde insgesamt wirtschaftsfreundlich vorgenommen: Die Emissionszertifikate würden den Anlagen kostenlos zugeteilt. Als Basis dafür dienten die tatsächlichen Emissionen der Jahre 2000 – 2002. Um die deutsche Klimaschutzverpflichtung zu erreichen, werde die Gesamtmenge der Zertifikate bis 2010 schrittweise vermindert; der Umfang dieser Verminderung orientiere sich an der Selbstverpflichtung der Deutschen Wirtschaft zum Klimaschutz. Eigene Vorleistungen der Unternehmen für den Klimaschutz werden laut BMU berücksichtigt. Kraft-Wärme-Kopplung werde begünstigt.

Die Bundesregierung hält laut Trittin an ihrer Zusage fest, den Unternehmen keine zusätzlichen Lasten gegenüber ihrer Selbstverpflichtung aufzubürden. Die Deutsche Industrie habe sich 2001 verpflichtet, gegenüber dem Zeitraum von 1998 bis 2010 rund 45 Millionen Tonnen CO2 einzusparen, davon allein 20 Millionen Tonnen durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. 1998 hatten Industrie und Energiewirtschaft 508 Millionen Tonnen CO2 emittiert.

27.01.2004   Quelle: BMU

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