Marktanreizprogramm öffnet sich für „bewährte Prototypen“

Bis Ende letzten Jahres wies das Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP) eine Innovationslücke für neue Technologien aus, die sich noch nicht in einer größeren Zahl bewähren konnten. Diese Lücke soll mit der neuen Richtlinie vom 13.12.2003 weitestgehend geschlossen werden.   Darauf weist Carsten Pfeiffer aus dem Büro des grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell hin. Das […]

Bis Ende letzten Jahres wies das Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP) eine Innovationslücke für neue Technologien aus, die sich noch nicht in einer größeren Zahl bewähren konnten. Diese Lücke soll mit der neuen Richtlinie vom 13.12.2003 weitestgehend geschlossen werden.   Darauf weist Carsten Pfeiffer aus dem Büro des grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell hin. Das Bundesumweltministerium, das BAFA und die KfW würden sich mit der Richtlinie auf Neuland begeben, bei dem Versuch einerseits sicher zu stellen, dass Innovationen stufenlos Eingang in das Marktanreizprogramm finden können und andererseits die Qualitätssicherung weiterhin zu gewährleisten.

Die Neuerung komme in der Formulierung der Förderrichtlinie unter Punkt 2.2 zum Ausdruck, so Pfeiffer. Dort heißt es: „2.2 Nicht gefördert werden: 2.2.1 Eigenbauanlagen und Prototypen; als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind.“ Neu sei genau ein Wort, der Ausdruck „grundsätzlich“. Das bedeute zwar, dass die ersten drei Prototypen in der Regel nicht gefördert würden, Ausnahmen aber denkbar seien. Ein Mittel um Geld für Prototypen im Marktanreizprogramm zu erhalten, könnten beispielsweise Bescheinigungen von Förderern oder renommierten Forschungseinrichtungen sein, die belegen, dass das Produkt für die Markteinführung geeignet ist. Ein Anspruch auf die Aufnahme in das MAP bestehe nicht, sei aber mit guten Argumenten möglich, erläutert Carsten Pfeiffer.

Bisher sei die erste Anlage häufig über Forschungs- oder Demonstrationsprogramme gefördert worden. Für die zweite und dritte Anlage sei aber keine Geldquelle gefunden worden, welche die noch hohen Kosten mindestens teilweise gedeckt hätte. Folglich wäre eine Reihe spannender neuer Technologien in die „Förderlücke“ gefallen. Es habe jedoch einen guten Grund gegeben, die Förderung auf Anlagen zu beschränken, die sich bereits mehrfach im Betrieb bewährt haben: Die Beschränkung diene zum einen dem Verbraucherschutz, zum anderen auch dem guten Ruf des gesamten Programms. Niemand sei damit gedient, wenn es im Rahmen eines geförderten Programms in großem Umfang zu Reklamationen käme, erläutert Pfeiffer.

06.02.2004   Quelle: Büro Hans-Josef Fell (MdB)

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