EEG: Bundesrat kritisiert Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 13.02.2004 festgestellt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) insgesamt überarbeitungsbedürftig sei. Der Entwurf trage besonders den Problemen der zunehmenden, vor allem durch die Windkraftstromeinspeisung bedingten, Netzengpässe kaum Rechnung.   „Der Bundesrat fordert daher nachdrücklich geeignete Regeln, die eine Gefährdung der Stromversorgung durch vorrangberechtigte Stromeinspeisung […]

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 13.02.2004 festgestellt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) insgesamt überarbeitungsbedürftig sei. Der Entwurf trage besonders den Problemen der zunehmenden, vor allem durch die Windkraftstromeinspeisung bedingten, Netzengpässe kaum Rechnung.   „Der Bundesrat fordert daher nachdrücklich geeignete Regeln, die eine Gefährdung der Stromversorgung durch vorrangberechtigte Stromeinspeisung ausschließen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Länderkammer.

Um langfristig die Netzinfrastruktur an die speziellen Bedingungen der Erneuerbaren Energien anpassen zu können, seien darüber hinaus wesentliche Voraussetzungen des Genehmigungsverfahrens für die Netzausbaumaßnahmen zu vereinfachen und zu verkürzen. Der Bundesrat kritisiert ferner, dass die Festlegung eines zweiten Ausbauziels von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Aspekte unrealistisch sei. Bereits die Zielerreichung von 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 erfordere erhebliche technische und finanzielle Anstrengungen.

Auch bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die EEG-Förderung von Windkraftanlagen an Stelle gesetzlich festgelegter Einspeise-Vergütungssätze ein Ausschreibungsverfahren einzuführen. Dabei sollen jährliche, am EEG-Ausbauziel orientierte Zubauleistungen an Windkraft ausgeschrieben werden, differenziert nach Offshore- und Onshore-Anlagen. Berücksichtigung sollen laut Bundesrat die Anlagenprojekte mit den günstigsten Angeboten an Einspeisevergütungen finden. Damit sollen auf marktwirtschaftliche Weise Anreize zu Effizienzverbesserung und Kostensenkung gegeben werden. Schließlich rügt der Bundesrat, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene generelle Versagung der Einspeisevergütung für Windparks in Schutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone unverhältnismäßig sei. Lediglich wenn Windenergieanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebietes führen, sei es gerechtfertigt, eine solche Einspeisevergütung auszuschließen. Die Vergütungssätze für Strom aus Biomasseanlagen sollen außerdem angehoben werden.

Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit der Förderung erneuerbarer Energien als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung, die den Anforderungen an Sicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit gleichermaßen gerecht werden müsse. Vor diesem Hintergrund hält er auch die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) als das derzeit wichtigste Fördergesetz zur Erreichung des durch die EU-Richtlinie 2001/77/EG vorgegebenen Ausbauzieles für die erneuerbaren Energien im Bereich der Stromerzeugung für dringend geboten.

Vorrangiges Ziel der Novellierung muss dabei nach Auffassung des Bundesrates sein, einerseits effizientere Anreize zur weiteren Verbesserung der Technologien und zur Senkung der Produktionskosten zu bieten und andererseits die förderbedingten Kostenbelastungen der Stromverbraucher insgesamt und speziell der besonders stromintensiven Unternehmen zu begrenzen.

17.02.2004   Quelle: Deutscher Bundestag

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