EU genehmigt Steuerbefreiung für Biokraftstoffe

Die EU-Kommission hat am 18.02.2004 die von der Bundesregierung beschlossene Steuerbefreiung für Biokraftstoffe und Bioheizstoffe bis 2009 genehmigt. Damit treten die Steuerbefreiungen ab sofort in Kraft, berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung.  Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Zustimmung der EU: „Diese langfristige Steuerbefreiung schafft Anreize, den Verkehr umweltgerechter zu gestalten. Sie ist ein wichtiger Schritt […]

Die EU-Kommission hat am 18.02.2004 die von der Bundesregierung beschlossene Steuerbefreiung für Biokraftstoffe und Bioheizstoffe bis 2009 genehmigt. Damit treten die Steuerbefreiungen ab sofort in Kraft, berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung.  Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Zustimmung der EU: „Diese langfristige Steuerbefreiung schafft Anreize, den Verkehr umweltgerechter zu gestalten. Sie ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Reduktion der CO2-Emissionen in diesem Bereich. Wir brauchen in diesem Sektor weitere Erfolge, um unsere Klimaschutzverpflichtungen erfüllen zu können.“

Der Verkehrsbereich ist laut BMU ein Sorgenkind beim Klimaschutz. Bis 1999 seien hier die CO2-Emissionen gestiegen und lägen 15 Prozent über denen von 1990. Die von der Bundesregierung eingeführte ökologische Steuerreform habe dazu beigetragen, diesen Trend umzukehren. Seit 2000 gehen die CO2-Emissionen des Verkehrssektors kontinuierlich zurück, so das BMU. Heute lägen sie nur noch 8,5 Prozent über dem Niveau von 1990.

Ende 2003 hatte die Bundesregierung die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe ausgedehnt: Einbezogen sind seither auch sämtliche Gemische von Biokraftstoffen mit fossilen Energieträgern sowie Bioheizstoffe und Gemische mit Bioheizstoffen. Mit den Biokraftstoffen sei der Weg für weitere CO2-Einsparungen frei, so das BMU. Reiner Biodiesel und reines Bioethanol, die nunmehr steuerbegünstigt dem Diesel bzw. dem Ottokraftstoff zugemischt werden können, haben laut Bundesumweltministerium gegenüber konventionellem Diesel- oder Ottokraftstoff einen CO2-Vorteil von zirka 50 Prozent. Bereits seit vielen Jahren ist Biodiesel, der bisher meist verwendete Biokraftstoff, von der Mineral- und Ökosteuer befreit.
Die Bundesregierung habe darüber hinaus auch für den umweltfreundlichen Kraftstoff Erdgas einen starken Anreiz zum verstärkten Einsatz geschaffen. Bis 2020 sei ein sehr günstiger Steuersatz festgelegt worden.

19.02.2004   Quelle: BMU

Beliebte Artikel

Schließen