Solarenergie-Förderverein zum EnWG-Entwurf: Demokratische Kontrolle erschwert

Dem Solarenergie-Förderverein Deutschland liegt seit wenigen Tagen der Regierungsentwurf eines Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor (Stand März 2004). Dieses für die Energiezukunft grundlegende Gesetz mit einem Umfang von weit über 100 Paragraphen solle nun im „Eilverfahren“ verabschiedet werden und wäre damit der demokratischen Kontrolle entzogen, kritisiert der SFV in seiner Rundmail.  Der Eindruck bestehe, dass es sich […]

Dem Solarenergie-Förderverein Deutschland liegt seit wenigen Tagen der Regierungsentwurf eines Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor (Stand März 2004). Dieses für die Energiezukunft grundlegende Gesetz mit einem Umfang von weit über 100 Paragraphen solle nun im „Eilverfahren“ verabschiedet werden und wäre damit der demokratischen Kontrolle entzogen, kritisiert der SFV in seiner Rundmail.  Der Eindruck bestehe, dass es sich um ein Gesetz „zur Ermächtigung der Energiewirtschaft“ handle, kommentiert der SFV. Die Durchsetzungskraft der vorgesehenen Bundesregulierungsbehörde hingegen werde erheblich eingeschränkt; bei den zivilprozessrechtlichen Regelungen sei beispielsweise die Verhängung von Haft gegen die Vertreter der Energiewirtschaft ausdrücklich ausgeschlossen worden.

Auch die Entflechtung der Energiewirtschaft in Netzbetrieb und Erzeugung werde nicht weiter vorangetrieben, stellt der SFV fest. Die gesetzten Akzente überzeugen den SFV nicht: Der Wortbestandteil „Umwelt“ komme nur im Gesetzeszweck, in der Definition des Wortes Umweltverträglichkeit, bei der Ausgestaltung der Stromrechnungen und im Zusammenhang mit einer Mitteilung an die Europäische Kommission vor.

Erneuerbare Energien würden im Entwurf des EnWG nur im Zusammenhang mit der Deckung des Eigenbedarfs genannt. Die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien werde nicht erwähnt, rügt der SFV. Strom aus Erneuerbaren Energien werde kein Vorrang eingeräumt; besonders nicht beim Netzanschluss sowie bei möglichen Einspeiseverweigerungen. Außer in Artikel 4 – Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen – finde sich auch kein Verweis auf das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

Weiter merkt der SFV an, dass die Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten durch Rechtsverordnung des BMWA vorgesehen sei. Diese Regelung könnte laut SFV auch Offshore-Windparks betreffen, die dann aus der Vergütungsregelung durch das EEG herausfallen würden.

Der SFV hat den EnWG-Entwurf, mit ersten kritischen Kommentaren versehen, unter dem Datum vom 6.3.04 ins Internet gestellt. Der Verein bittet um weitere Kommentare per E-Mail an zentrale@sfv.de unter dem Stichwort „EnWG“.

09.03.2004   Quelle: SFV

Beliebte Artikel

Schließen