Deutscher Bauernverband: Erneuerbare-Energien-Gesetz muss verbessert werden
Damit heimische Rohstoffpotenziale zur Verstromung mobilisiert werden können, ist nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) die Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besser zu stellen. Dafür sind eine Anhebung des Bonus für Pflanzen, Pflanzenbestandteile und Gülle auf 6 Cent pro Kilowattstunde sowie die Ausweitung des EEG auf größere Biogasanlagen nach Auffassung des DBV notwendig. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen 2,5 Cent pro Kilowattstunde reichen gegenwärtig noch nicht aus, um Biogasanlagen mit Energiepflanzen und Biomassekraftwerke mit Waldholz betreiben zu können, heißt es in einer DBV-Pressemitteilung. Derzeit werden Bioenergieanlagen 20 Jahre lang gefördert. Das ist nach Einschätzung des DBV fortzuführen, damit die notwendigen Investitionen finanziert werden können. Allein aufgrund der Kreditlaufzeiten könnten in einem Zeitraum von 15 Jahren, wie der Gesetzentwurf vorsieht, keine Projekte realisiert werden, so der DBV.
Die Förderung erneuerbarer Energien müsse als Anschubfinanzierung betrachtet werden, um für eine innovative Technik die Konkurrenzfähigkeit mit anderen Energieträgern zu ermöglichen, betont der DBV anlässlich der Anhörung des Bundestags-Umweltausschusses zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 08.03.2004. Der „Brennstoffbonus“ müsse auf Bioabfälle pflanzlicher Herkunft aus dem landwirtschaftlichen Betrieb erweitert werden, damit zum Beispiel pflanzliche Futterreste oder Schlempe aus Bioethanolanlagen energetisch genutzt werden können. So seien geschlossene Nährstoffkreisläufe über den Weg der Stromgewinnung zu realisieren, denn die Reststoffe aus der energetischen Verwertung könnten als sehr gut pflanzenverträglicher Dünger auf Ackerflächen ausgebracht werden. Der Vergütungssatz für Anlagen bis 150 Kilowatt muss auch für Altanlagen gelten, fordert der DBV. Andernfalls sei zu befürchten, dass Stoffströme aus bestehenden Altanlagen in Neuanlagen umgeleitet werden und Altanlagen dadurch ihre wirtschaftliche Existenz entzogen wird.
Der DBV fordert eine rasche Umsetzung der EEG-Novelle, um den momentanen Investitionsstau und die vorhandene Unsicherheit der Bioenergiebranche aufzuheben. Aufgrund der sich hinauszögernden parlamentarischen Diskussion über die Novelle habe es bereits einen Abbau von Arbeitsplätzen gegeben und weitere seien gefährdet, warnt der DBV.
Biomasse als Beitrag zum Klimaschutz
Die energetische Nutzung von Biomasse sei eindeutig klimaschützend, betont der DBV. Denn der Ausstoß von klimaerwärmendem Kohlendioxid werde gegenüber dem Einsatz von fossilen Energieträgern kräftig verringert. Im Gegensatz zu Energie aus fossilen Quellen werde bei der Verwendung von Bioenergieträgern wie Holz, Stroh- und Energiepflanzen nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wie zuvor durch den Anbau pflanzlicher Biomasse der heutigen Atmosphäre entzogen wurde. Neben dem Klimaschutz helfe die Bioenergieproduktion, Investitionen und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Deutschland habe in diesem weltweiten Wachstumsmarkt einen großen technologischen Vorsprung erlangt. Erneuerbare Energien gehören für den DBV zu einer erfolgreichen Energiepolitik, die dadurch nicht völlig umgestaltet, sondern weiter entwickelt werde. Brüche in der Energiepolitik dürfe es dadurch nicht geben, betont der DBV.
Die Nutzung von Bioenergie gehe keineswegs zu Lasten des Anbaus von Nahrungsmitteln. Allein durch die Nutzung des ackerbaulichen Fortschrittes finde eine jährliche Produktionssteigerung beim Getreide von bis zu 1,5 Prozent statt, wodurch jährlich rund 100.000 Hektar für alternative Nutzungen frei würden. Mit dem Strom einer Biogasanlage aus einem Hektar Mais lassen sich laut DBV jährlich rund 15 Megawattstunden Strom produzieren, der ausreicht, um fünf Zwei-Personen-Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. Der jährliche Zuwachs an ungenutztem Waldholz betrage rund 20 Millionen Kubikmeter.
11.03.2004 Quelle: Deutscher Bauernverband