Energiewirtschaftsgesetz: FEE sieht Vorrang erneuerbarer Energien bedroht

Die Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V. (FEE) befürchtet, dass die Bedeutung des Gesetzentwurfs zur Neufassung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) in der Branche und in den Verbänden im Bereich regenerative Energien gegenwärtig unterschätzt wird. Die FEE, sei die einzige Organisation gewesen, die bei der Anhörung zum EnWG-Entwurf am 19.03.2004 im Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) die Beibehaltung des Vorrangs erneuerbarer Energien […]

Die Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V. (FEE) befürchtet, dass die Bedeutung des Gesetzentwurfs zur Neufassung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) in der Branche und in den Verbänden im Bereich regenerative Energien gegenwärtig unterschätzt wird. Die FEE, sei die einzige Organisation gewesen, die bei der Anhörung zum EnWG-Entwurf am 19.03.2004 im Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) die Beibehaltung des Vorrangs erneuerbarer Energien und seine Aufnahme in den Zweck des EnWG und seines gesamten Regelungsmechanismus verlangt hätte.  Die Verbände der herkömmlichen Energieversorgung seien bei der Anhörung glänzend vorbereitet gewesen, dem Anschein nach abgestimmt aufgetreten, und hätten die überwältigende Mehrheit gebildet, berichtet der FEE. Aus der Branche der erneuerbaren Energien seien nur wenige Verbände eingeladen gewesen und hätten den Referentenentwurf so frühzeitig erhalten, dass sie Stellung nehmen konnten. Die FEE kritisiert neben der im Entwurf nicht enthaltenen Priorität erneuerbarer Energien auch die Geschwindigkeit, mit der das EnWG verabschiedet werden soll; die Verabschiedung sei bereits zum 01.06.2004 geplant. Mit einer kurzen mündlichen Stellungnahme habe sich der FFE die Möglichkeit eröffnet, kurzfristig detailliertere schriftliche Vorschläge und Einwände nachzureichen.

Zu den Forderungen der FEE zählen weiter die Aufnahme der Minderung des Energiebedarfs und rationelle Energiewandlung in das EnWG sowie des Vorrangs der Kraft-Wärme-Kopplung in den Zweck des Gesetzes und außerdem die Gleichberechtigung von Biomethan bei der Einspeisung in das Gasnetz. Außerdem soll das Gesetz nach Auffassung des FEE eine Netzaufnahmepflicht für erneuerbare Energien ohne Schlupflöcher vorsehen. Es gelte eine einheitliche Rechtssystematik für das EnWG, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Emissionshandelsgesetz zu schaffen, um künftig möglichen Rechtsstreitigkeiten den Boden zu entziehen.

Die FEE will innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Stellungnahme erarbeiten, die sich aber nur auf einige Hauptfragen konzentrieren könne. Sie ruft ihre Mitglieder und die Branche zur Mitarbeit auf; zahlreiche Verbände und Organisationen aus den Bereichen Umwelt und erneuerbare Energien seien schriftlich zur Zusammenarbeit eingeladen worden. Vorschläge sollten bis spätestens 02.04.2004 gemacht werden. Das federführende BMWA will die Abstimmungsrunde laut FEE noch vor Ostern abschließen.

Die FFE mit Sitz in Berlin ist ein überregionaler Zusammenschluss von innovativen, meist kleinen und mittleren Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Spezialisten der Branchen Energieeinsparung, erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe. Sie fördert als Nichtregierungsorganisation Bildung, Forschung, Entwicklung und Kooperation zwischen Partnern im In- und Ausland und ist am Aufbau eines internationalen Netzwerks kleiner und mittlerer Unternehmen der Branche interessiert. Schwerpunkt ist der Übergang von angewandter Forschung zu Innovationen und ersten Anwendungen auf dem Markt. Die FEE engagiert sich in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden für Energieverbrauchssenkung, die Anwendung erneuerbarer Energien und die Nutzung innovativer Technik.

24.03.2004   Quelle: FFE

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