EEG: Bauernverband erwartet Zustimmung von allen Bundestagsfraktionen

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die derzeit im Bundestag zur Entscheidung ansteht, soll die Biomasse als nachwachsender Energieträger besser gestellt werden, fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Pressemitteilung. Denn im bisherigen EEG sei vor allem die naturbelassene land- und forstwirtschaftliche Biomasse mit großen Potenzialen unzureichend berücksichtigt. Daher erwartet der DBV, dass letztendlich alle […]

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die derzeit im Bundestag zur Entscheidung ansteht, soll die Biomasse als nachwachsender Energieträger besser gestellt werden, fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer Pressemitteilung. Denn im bisherigen EEG sei vor allem die naturbelassene land- und forstwirtschaftliche Biomasse mit großen Potenzialen unzureichend berücksichtigt. Daher erwartet der DBV, dass letztendlich alle Fraktionen des Bundestages der Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes mit Verbesserungen für die Biomasse zustimmen werden.  Schließlich sei die Verstromung von Biomasse wie Holz, Stroh und Energiepflanzen durch ihre Unabhängigkeit von Jahres- und Tageszeit sowie von Wetter- und Temperaturverhältnissen hervorragend geeignet, auch die Grundlast in der Stromversorgung sicherzustellen, so der DBV. Strom aus Biomasse sei eindeutig klimaschützend, da der Ausstoß von klimaerwärmendem Kohlendioxyd unterbleibt. Darüber hinaus würden zum Beispiel durch die Ausbringung von Gülle, die zuvor in einer Biogasanlage zur Stromgewinnung vergoren wurde, die Methanemissionen erheblich reduziert. Dieser Klimaschutzeffekt sei noch um ein vielfaches höher, als die Einsparung von Kohlendioxid.

Durch die energetische Nutzung von Biomasse würden darüber hinaus regionale und dezentrale Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Investitionen in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben geschaffen. Damit werde die Wirtschaftskraft der ländlichen Räume gestärkt. Nach dem Gesetzentwurf sollen die erneuerbaren Energien durch abnehmende (degressive) Vergütungssätze als Anschubfinanzierung gefördert werden, um die Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Energieträgern auf innovativem Wege zu erlagen. Der DBV stehe zur Degression der Förderung, da ein nachhaltiger Beitrag zur Energieversorgung nur im Wettbewerb der Energiearten möglich sein wird, so der Verband.

30.03.2004   Quelle: DBV

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