EEG: Umweltausschuss verabschiedet und verbessert Novelle

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll verbessert werden. Dies hat am 31.03.2004 der federführende Umweltausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, berichtet der forschungs- und technologiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Josef Fell (MdB). Das „beste Energiegesetz der Welt“ (Fell) wird am 01.04.2004 vier Jahre alt; die Gesetzesnovelle soll am Freitag, den 02.04.2004, in dritter Lesung vom […]

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll verbessert werden. Dies hat am 31.03.2004 der federführende Umweltausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, berichtet der forschungs- und technologiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Josef Fell (MdB). Das „beste Energiegesetz der Welt“ (Fell) wird am 01.04.2004 vier Jahre alt; die Gesetzesnovelle soll am Freitag, den 02.04.2004, in dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

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  Bessere Rahmenbedingungen für Bioenergie

Die Rahmenbedingungen für die Bioenergien verbessern sich laut Fell deutlich: Für nachwachsende Rohstoffe, für Kraft-Wärme-Kopplung und für innovative Technologien sind jeweils zusätzliche Vergütungssätze (Boni) über die Grundvergütung hinaus vorgesehen. Für neue Anlagen, die Althölzer verbrennen, sollen die Vergütungen nach einer Übergangsfrist um 4,5 Cent gesenkt werden.

Der Vergütungszeitraum wird weiterhin 20 Jahre betragen. Die jährliche Absenkung der Vergütungen wurde vom Umweltausschuss auf 1,5% festgesetzt und liege damit zwischen dem derzeitigen Gesetzesstand und dem Regierungsentwurf. Zudem werde die Grundvergütung für kleinere Anlagen bis 150 Kilowatt (kW) auf 11,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) angehoben, wie im Regierungsentwurf vorgesehen.

Zusätzliche Vergütung für nachwachsende Rohstoffe und neue Technologien

Der Bonus für nachwachsende Rohstoffe wird künftig 6 Cent/kWh betragen für Anlagen bis 500 kW, für Holz 2,5 Cent/kWh bis 5 MW und für sonstige nachwachsende Rohstoffe 4 Cent/kWh. Größere Anlagen erhalten den Bonus anteilsmäßig, das heißt nur für die ersten 5 MW Leistung. Wer die Abwärme der Stromerzeugung nutzt, erhält 2 Cent//kWh mehr. Bei der Verwendung neuartiger, aber noch teurer Technologien wird es zusätzlich 2 Cent/kWh geben. Dieser Technologiebonus werde nur gewährt, wenn die Anlage in Kraft-Wärme-Kopplung gefahren wird, so Fell. Der Bonus wird beim Einsatz folgender Technologien gewährt: Brennstoffzellen, Stirlingmotoren, Trockenfermentation, Gasturbinen (darunter auch Mikrogasturbinen), Dampfmotoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen, besonders Kalina-Cycle-Anlage, und die thermochemische Vergasung. Mit dem Technologiebonus werde ein Anreiz geschaffen, in innovative, besonders effiziente und umweltfreundliche Technik zu investieren. Hierdurch entstehe ein großer Anreiz, neue Technologien zu entwickeln und in den Markt einzuführen. Dadurch könnten die Kosten für die Bioenergie mittel- bis langfristig deutlich gesenkt werden.

Neu im Technologiebonus-Spektrum im Vergleich zum Regierungsentwurf ist die Aufbereitung von Gasen auf Erdgasqualität, die besonders für die Einspeisung in das Gasnetz Bedeutung haben kann. Aufbereitetes und eingespeistes Gas kann somit in Zukunft zunehmend Erdgas verdrängen. Eine Verordnungsermächtigung erlaubt es dem Umweltministerium, sowohl neue Technologien in den Bonus aufzunehmen als auch Technologien herauszunehmen, die den Bonus nicht mehr benötigen. Dies werde die Kosten deutlich in Grenzen halten. Sämtliche Boni sind kumulativ, sie können zusätzlich zu den anderen Zulagen in Anspruch genommen werden.

Kompromiss bei kleiner Wasserkraft

Bei der so genannten kleinen Wasserkraft sei ein guter Kompromiss zwischen den Naturschützern und den Interessen der kleinen Wasserkraft erzielt worden, erklärt Fell: Der Ausbau werde auch künftig möglich bleiben und zugleich würden über eine um 2 Cent/kWh erhöhte Vergütung deutliche Anreize für ökologische Modernisierungen gesetzt. Der Vergütungszeitraum wird 30 Jahre umfassen, für Großanlagen 15 Jahre.

Vergütung auch für Meeresenergie

Ebenfalls Vergütungen erhalten sollen Meereswasserkraftwerke (Wellenkraftwerke, Gezeitenkraftwerke, Meeresströmungskraftwerke und Salzgradientkraftwerke), die ebenso wie die kleinen Flusskraftwerke von der erhöhten Vergütung profitieren können. Hiermit werde für die Unternehmen ein gezielter Anreiz zur Technologieentwicklung gesetzt. Deutschland könne somit künftig auch bei Meerwasserkraftwerken (Export-)Weltmeister werden, betont Fell.

Höhere Einspeisevergütung für Strom aus Erdwärme

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für kleinere Geothermieanlagen verbessern sich mit der geplanten Novelle ebenfalls. Sie erhalten künftig 15 Cent/kWh bis 5 Megawatt Leistung, 14 Cent/kWh bis 10 Megawatt sowie weiterhin 8,95 Cent/kWh bis zu einer Leistung von 20 Megawatt. Im Augenblick seien bereits mehrere Dutzend Projekte in Planung. Bis zum Ende des Jahrzehnts könnten über 100 Geothermiekraftwerke an das Netz gehen, erwartet Fell.

Ausbau der Windenergie möglich

Mit der Neufassung des EEG könne der Ausbau der Windenergie weitergehen, unterstreicht Fell. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Behinderung ihres Ausbaus im windschwächeren Süden Deutschlands sei vom Tisch. Den so genannten 65%-Deckel gebe es nicht mehr. Stattdessen werde nun der Förderzeitraum für den Großteil der Anlagen über die Korrektur eines Berechnungsfaktors verkürzt, indem ein Vergütungsaufschlag auf die Basisvergütung gezahlt werden soll. Dadurch werde Windstrom günstiger, ohne dass der Ausbau beeinträchtigt würde. Zugleich steige die Degression – wie im Regierungsentwurf vorgesehen – von 1,5 auf 2% und die Vergütung für Spitzenstandorte werde leicht gesenkt, wie dies ebenfalls wie im Regierungsentwurf vorgesehen war. Auch dies trage zur Kosteneffizienz und damit auch zur Akzeptanz der Windenergie und des EEG bei.

Solarstrom: höhere Degression für Freiflächenanlagen, Verbesserungen beim Netzanschluss

Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird laut Fell ab 2006 eine höhere Degression gelten. Damit soll der Anreiz für die Errichtung von großen Freiflächenanlagen reduziert werden. Für gebäudegebundene Anlagen und Anlagen auf Lärmschutzwänden bleibe alles so, wie es ist. Darüber hinaus gebe es eine Reihe von Verbesserungen beim Netzanschluss. Diese sollen Verhinderungstaktiken seitens einiger Netzbetreiber erschweren. Hiervon würden besonders die Betreiber von Solarstromanlagen profitieren.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist zugänglich als PDF-Datei (52 S.) unter http://dip.bundestag.de/btd/15/023/1502327.pdf; der Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16 S.) unter http://dip.bundestag.de/btd/15/025/1502539.pdf

31.03.2004   Quelle: Hans Josef Fell (MdB)

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