UVS-Workshop zu PV-Vorschaltgesetz und EEG-Novelle

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereitet den Weg für die Errichtung ebenerdiger Fotovoltaikanlagen. Sie beseitigt unter anderem die bisherige Leistungsbegrenzung für Freiflächenanlagen auf 100 Kilowatt und regelt die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie neu. Das berichtet die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. in einer Pressemitteilung.  Die geltende Mindestvergütung für Solarstrom aus Freiflächenanlagen in Höhe von 45,7 […]

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereitet den Weg für die Errichtung ebenerdiger Fotovoltaikanlagen. Sie beseitigt unter anderem die bisherige Leistungsbegrenzung für Freiflächenanlagen auf 100 Kilowatt und regelt die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie neu. Das berichtet die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. in einer Pressemitteilung.  Die geltende Mindestvergütung für Solarstrom aus Freiflächenanlagen in Höhe von 45,7 Cent pro Kilowattstunde stoße auf zunehmendes Interesse bei Investoren und Planern.

Um in den Genuss der zwanzigjährigen Vergütung zu gelangen, müssen jedoch zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, die sich dem Projektplaner nicht gleich auf den ersten Blick erschließen, so die UVS. So sei die Systematik der Vergütungsregelungen des neuen EEG mit einigen bauplanungsrechtlichen Besonderheiten verzahnt, denen bereits bei der Standortentscheidung Beachtung geschenkt werden sollte. Daneben werfe die Umsetzung eines Solarvorhabens in der Freifläche eine Reihe von naturschutzrechtlichen Fragen auf. Mit der Errichtung von Freiflächenanlagen können Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sein, die ausgeglichen werden müssen. Von großer Bedeutung für den Investor seien zudem energiewirtschaftliche Aspekte des Vorhabens, besonders die rechtliche Absicherung der Abnahme und Vergütung des Solarstroms durch den zuständigen Netzbetreiber im Rahmen eines Einspeisevertrags.

Zu diesen Fragen veranstaltet die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. in Zusammenarbeit mit dem EnergieVerein e.V. und dem Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. am 04.05.2004 in Berlin einen ganztägigen Workshop, der sich speziell an Planer von Solarvorhaben in der Freifläche richtet. Darüber hinaus kann über die UVS einen Planungsleitfaden zu dieser Thematik bezogen werden. Ausführliche Informationen zum Workshop und zu den Teilnahme- beziehungsweise Bezugskonditionen finden sich unter http://www.solarwirtschaft.de oder können per Email unter uvs@solarinfo.de angefordert werden.

13.04.2004   Quelle: Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V.; Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

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