ASEW zum Nationalen Allokationsplan: „Wer frühzeitig investiert hat, wird bestraft“

Im Vorfeld der Anhörung zum Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan (NAP) für den Emissionshandel hat Prof. Dr. Christian Jänig, auf erhebliche Ungleichbehandlungen hingewiesen. Der Vorsitzende des Leitausschusses der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserwendung (ASEW) erklärte, aus Sicht derjenigen Stadtwerke, die Mitglied in der ASEW im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sind, müssten zwei Aspekte im […]

Im Vorfeld der Anhörung zum Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan (NAP) für den Emissionshandel hat Prof. Dr. Christian Jänig, auf erhebliche Ungleichbehandlungen hingewiesen. Der Vorsitzende des Leitausschusses der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserwendung (ASEW) erklärte, aus Sicht derjenigen Stadtwerke, die Mitglied in der ASEW im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sind, müssten zwei Aspekte im Gesetzentwurf dringend überarbeitet werden: Der Zeitraum der berücksichtigten Early Actions und die Übertragungsregel.  Zwar würden im Rahmen der so genannten Early Actions (frühzeitiger Emissionsminderungen) auch solche Unternehmen berücksichtigt, die in der Vergangenheit klimapolitisch aktiv geworden seien, nicht jedoch in dem Maße wie solche, die erst jetzt investierten. „Wer sich jahrelang Energieeffizienz und Energiesparen verschlossen hat und nun erst gezwungenermaßen modernisiert, wird durch den Gesetzentwurf belohnt“, so Professor Jänig. Auf der Basis der „historischen Emissionen“ aus dem maßgeblichen Erhebungszeitraum 2000-2002 erhalte nämlich jener CO2-Produzent mehr Emissionsrechte als er nach einer Modernisierung 2003 benötigen würde und könne ungenutzte Zertifikate verkaufen.

Unternehmen, die zwischen 1996 und 2002 freiwillig in emissionsreduzierende Maßnahmen investiert haben, können sich frühzeitige Minderungsmaßnahmen in Form von Early Actions mit dem Erfüllungsfaktor 1 anrechnen lassen, sie müssen ihre Emissionen nicht weiter verringern, so die ASEW. „Während Umweltsünder, die bisher nichts für den Klimaschutz getan haben, durch Modernisierung letztlich mehr Emissionszertifikate besitzen als sie benötigen, können energieoptimierte Stadtwerke nun kein Potenzial mehr ausschöpfen“, heißt es in der ASEW-Pressemitteilung. Das bedeute, dass ihnen jeglicher Handlungsspielraum genommen werde, anders als spät handelnden chronischen Umweltverschmutzern. Noch schlimmer treffe es jene Stadtwerke, die vor 1996 zukunftsweisend auf Energieeffizienz gesetzt haben. „Diese werden nicht nur nicht belohnt, sie werden regelrecht bestraft“, so Dr. Winfried Damm, Stadtwerke Leipzig. Diesen Unternehmen kämen keine „Early Actions“ zugute, sie müssten daher im Rahmen des Emissionshandels ihre CO2-Emissionen senken – selbst dann, wenn sie so energieoptimiert seien, dass gar kein Optimierungspotenzial mehr vorhanden ist.

Sollte es bei dieser Regelung bleiben, käme dies für Dr. Winfried Damm „einer gezielten Absage an die Selbstverpflichtungserklärungen“ gleich. „Wer hätte sich denn freiwillig für Energiesparen und Energieeffizienz eingesetzt, wenn er gewusst hätte, dass nicht die Schnellen, Innovativen, sondern die Nachzügler am Ende belohnt werden?“, fragt Damm.

Besonders die ASEW-Mitglieder hätten sich seit ihrer Gründung 1989 Energieeffizienz und Emissionsreduktionen auf die Fahnen geschrieben, so Professor Jänig. Gerade aus Sicht früh Handelnder sei die vorgesehene Übertragungsregel wettbewerbsverzerrend. Diese Regelung sehe vor, dass im Fall von neu errichteten Anlagen deren Betreiber die der alten Anlage zugeteilten Zertifikate behalten dürfen. Dr. Damm: „Insbesondere in Ostdeutschland haben nach der Wende viele Stadtwerke von Braunkohle auf Gas umgestellt. Damit haben wir einen Beitrag zu einer besseren Umwelt geleistet.“ Von der Übertragungsregel hingegen würden zum Beispiel Betreiber alter Braunkohlekraftwerke profitieren, die erst jetzt umstellen und zuvor nicht zur CO2-Reduktion beigetragen haben.

Damit den freiwilligen Vorleistungen der Stadtwerke Rechnung getragen werde, müsse das Gesetz die erzielten Emissionsminderungen der Stadtwerke in Ost- und Westdeutschland rückwirkend ab 1990 durch die zusätzliche Zuteilung von Zertifikaten honorieren, fordert die ASEW. Auch müsse es sicherstellen, dass die Übertragungsregelung keine Wettbewerbsnachteile für jene Stadtwerke mit sich bringe, die frühzeitig an den Umweltschutz gedacht haben.

15.04.2004   Quelle: ASEW

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